Beiträge von BerryBlack

    Nur im realen Straßenverkehr hat man ggf nicht die Möglichkeit sich jedes nähere Fahrzeug intensiv anzuschauen.....


    hat es auch erst seit der EU bekommen.

    Gem. der alten deutschen STVO wars nicht zulässig.


    Übrigens auch nur ein Abblendlicht, ein Fernlicht, ein zusätzlicher Fernscheinwerfer, ein Nebelscheinwerfer.

    Und auch für dessen Position gab (oder gibt es noch) es Vorschriften....


    Ich im Kreisverkehr, der andere von rechts.

    Und ja, wenn man nur flüchtig in der Eile schaut, sieht man nur was orangenes, was ja nur der Blinker sein kann.


    Es gibt übrigens auch Menschen, die beim bewegen der Augen die LED Lichter flackern sehen.


    Natürlich nicht. Hab den Menschen nicht angehalten. So gut wäre mein spanisch auch nicht gewesen.

    Aber da es mir selbst schon fast passiert ist, kann ich mir das gut vorstellen.


    Sicher?

    Ich Waage jedoch zu bezweifeln dass selbst du so lange stehen bleibst, bis der andere tatsächlich den Abbiegevorgsng eingeleitet hat


    bis vor einigen Jahren war das in Deutschland nicht erlaubt.

    Wozu braucht man das jetzt?

    Andere KFZ dürfen diese nun auch haben, wodurch das Unterscheidungsmerkmal dahin wäre.

    Schau mal deine Scheinwerfer an.

    Am nicht eingeschalteten Fernscheinwerfer sieht man es besser.

    Der beleuchtete "Ring", das ist unser Standlicht, auch wenn es nicht separat schaltbar ist.



    Im Schaltplan is die Positionslampe ebenfalls aufheführt.

    Scheinwerferszeiereinheit "Pos"

    "Positionsleuchten" sind soviel ich weiß kein muss.

    Ob, wenn diese vorhanden sind, diese gelb sein müssen, oder auch weiß sein dürfen , weiß ich jedoch nicht.

    Solange wir ansonsten noch ein Standlicht haben, 1000er Corona, können die Positionsleuchten weg.