Alles anzeigenLetztes update wie oben beschrieben am12.04.2023.
Achso, na dann sollte es ja funktionieren. Evtl bringt Garmin ja noch ein Firmwareupdate raus
Alles anzeigenLetztes update wie oben beschrieben am12.04.2023.
Achso, na dann sollte es ja funktionieren. Evtl bringt Garmin ja noch ein Firmwareupdate raus
Hm ok, aber wenn das schon seit Jahren nicht mehr weiterentwickelt wird und der Hersteller explizit schreibt, dass die Software die neuen Geräte nicht mehr unterstützt, wo liegt dann das Problem?
Das es nicht funktioniert war doch dann zu erwarten. Oder verstehe ich das jetzt irgendwie falsch
Happy birthday
So, also um die ganze Sache jetzt nochmals etwas anzukurbeln.
ZitatAlles anzeigenPRESSEMITTEILUNG 28.06.2023
Neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag: Grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit effektiv und gemeinsam begegnen
Quelle: Bundesministerium swa Innern und für Heimat Link
In diesem Vertrag unter
ZitatAlles anzeigen
Artikel 9 Austausch von Fahrzeug- und HalterdatenQuelle: Schweizerische Eidgenossenschaft Link
Wenn man nun etwas weiter runterscrollt und sich noch den Art. 37 anschaut, wird es ziemlich eindeutig beschrieben.
ZitatAlles anzeigenArt. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei
Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des
Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende
Voraussetzungen vorliegen:
a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer
Franken;
b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;
c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;
d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar
und nicht verjährt;
f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die
betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu entrichten;
g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates
ihren Wohnsitz oder Aufenthalt
Wenn man nun auch noch das schweizerische Verkehrsrecht kennt, wird es langsam eng für Nichtzahler. Hier zählt, wird der Faher nicht ermittelt, zahlt der Halter.
Und nun wünsche ich viel Erfolg bei der Verweigerung der Zahlung von Strafen.
Du kannst ja gerne mal berichten, was dabei rauskam.
Und das auf nem Saarlouiser Kennzeichen
Nur so nebenbei, da die Post aus der Schweiz dich erreicht hat, was natürlich nur geht mit Zuarbeit der deutschen Behörden, werden dich wohl dann demnächst die deutschen Beamten besuchen kommen. Kannst ja mal schreiben, was aus deinem knöllchen geworden ist
Genau, hab auch direkt gezahlt, wenn auch zähneknirschend. Fazit daraus: da fahren wir nicht mehr hin.
Das mit dem Falschparken hatte ich in Lörrach. 2 Motorräder am Anfang einer Fußgängerzone. Ich hätte auf dem Fußgängerweg geparkt. Hat mich pro Motorrad 55 Euro gekostet