Das steht im Arbeitszeitgesetz: Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Die Sonntagsarbeit ist gem. Artikel 139 des Grundgesetzes grundsätzlich verboten. ...
Und natürlich gibt es viele Ausnahmen für Ärzte, Pfleger, Bäcker, Tankstellenpersonal....
Aber im Büro darf ich sonntags nicht arbeiten.
OT OFF
Gruss mgr