Das mit der Durchsetzung von ausländischen Strafen durch deutsche Behörden bzw. Inkassobüros ist legitim. Da findet das jeweilige Landesrecht Anwendung. Wenn du dagegen vorgehen willst, musst du den Bescheid in dem jeweiligen Land über einen dort zugelassenen Anwalt angehen.
Wenn das ganze über ein Inkassobüro läuft wird das zivilrechtlich beigetrieben. Dann kannst du versuchen die Forderung über einen deutschen Anwalt anzufechten. Wenn die Erfassungsmethode in Italien oder Österreich anders ist wie hier in D, hat das erstmal keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit. Grundsätzlich kann jedes EU Land eigene Regelungen treffen. Diese dürfen nur dem EU Recht nicht widersprechen.
Daher können in Italien auch die Fahrzeuge zur Durchsetzung einer Ordnungswidrigkeit eingezogen werden, ebenso in der Schweiz und Österreich.
Ich hatte das ganze mal mit einem Bußgeldbescheid aus Grossetto mit anwaltlicher Beratung. Fazit: Bei Owis zahlen, dann gibt's nicht noch große Überraschungen und zusätzliche Kosten für Gebühren und Zinsen. Und bei der nächsten Einreise ist auch alles okay.