Also ich weiß nich, warum du daraus eine solche Wissenschaft machst. Wenn du alles 100% sicher haben möchtest dann bleib daheim. Aber selbst da ist es eben nicht 100% sicher.
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ich habe den Eindruck, dass Du meine Beiträge nicht vollständig gelesen hast.
Besonders, dass der beschriebene Sachverhalt rein theoretisch betrachtet wird, ich mein Moped im Kastenwagen transportiere und persönlich nicht daran denke, meinen Hänger auf einen 100er umzuschreiben.
Dass es noch weitere Kriterien für die 100er Zulassung gibt, habe ich in meinem ersten Post erwähnt.
Alles hier nachzulesen.
Ich benötige mal ne Schulung bitte:
Laut der Formel „Kfz-Leergewicht * 0,3“ dürfte ich bei einem 2t wiegenden Kfz maximal einen Anhänger (ohne Antischlinger-Zeugs) mit Max 600kg zul. Gesamtgewicht anhängen, um 100km/h fahren zu dürfen. Ist das so richtig?
D.h. einen Anhänger, der 1,2t zul.Gesamtgewicht (ohne antischlinger-Kupplung und ohne ABV im Auto) hat dürfte ich mit nem Handelsüblichen pkw bis leichtem LKW überhaupt nie mit 100km/h fahren?
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2000 kg Leermasse x 0,3 = 600 kg zGG (eingetragen!), das ist richtig für einen UNGEBREMSTEN Anhänger.
Für Anhänger mit Auflaufbremse gilt ein Faktor von 1,1 , soweit ich weiß. Also dürfte der Hänger 2,2 t zGG haben.
Mit leichten LkW meinst Du bis 3,5 t?
Alles darüber darf eh nur 80 fahren.