Allgemeine Betriebserlaubnis:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in Deutschland für Teile vergeben, die keiner ECE-Regelung unterliegen, für die aber nach deutschem Recht eine Typzulassung gefordert ist. Ein Beispiel dafür sind Bremsscheiben. Teile mit ABE können auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp ohne nachträgliche Prüfung montiert werden. Die ABE-Papiere sind stets mitzuführen. Falls in der ABE eine Änderungsabnahme gefordert wird, ist diese sofort durchzuführen. Ab dem 29. April 2009 wird die ABE durch die Europäische Typgenehmigung (ETG) ersetzt, die dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Gültigkeit hat.
Grüße aus dem wilden Süden,
Allgeier72