Ich habe mich, wegen meinem Brake Free Bremslicht, auch schon mit der Thematik „Beleuchtung am Motorradhelm“ beschäftigt.
In Deutschland ist es z.B. Ländersache, wie mit dem Thema umgegangen wird und wie ein Ordnungsorgan das ganze sieht.
Ein generelles Verbot gibt es nicht, es muß wie Papinator schon schrieb darauf geachtet werden, daß die Lichteinrichtung, weder ablenkt, stört oder für Verwirrung der anderen Verkehrsteilnehmer sorgt. In BaWü wird das Ganze z.B. „toleriert“, ist aber bei einer Verkehrskontrolle von der jeweiligen Person abhängig, welche die Kontrolle durchführt.
Von daher ist es natürlich gut, wenn sich eine Leuchte im Falle eines „Nichtgefallens“ leicht entfernen läßt, bevor es mit einem Bußgeld endet. 
Grüße aus dem wilden Süden,
Allgeier72