Alles anzeigenFür mich sind die zwei Jahre, die ich von Honda beim Kauf eines neuen Motorrades bekomme, keine Garantie, sondern die Gewährleistung, zu der Honda nach EU-Recht verpflichtet ist
Falsch!!
Honda gibt dir nur Garantie nach deren Garantiebedingungen.
Der verkaufende Händler hat die Sachmangelhaftung (BGB) zu tragen. Die betrifft aber nur Fehler die ab Werk schon vorhanden waren oder angelegt waren. Dazu kommt die Beweislastumkehr nach 6/12 Monaten (je nach Verkaufsdatum) ab der du spätestens im 2. Jahr nachweisen musst, dass der Fehler bei Übergabe existierte.
Wenn eine ausbleibende Wartung dazu führt dass ein Fehler auftaucht, wird es mit den Beweispflichten schon mehr als problematisch.