Natürlich kannst du.... einfach mit deinem FHH reden wohin er den Garantieantrag schicken soll und am besten die zusätzliche Versicherung gar nicht erwähnen....
Beiträge von Papinator
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Ich mach mal die "Blutgrätsche"
Das eine ist die Honda OEM Garantie die entsprechend der Gruppenfreistellungsordnung abgefasst ist (Da ist ein Meisterbetrieb der nach Herstellervorgabe arbeitet ausreichend.)
Da andere ist eine zusätzliche oder verlängernde Garantieversicherung eines freien Unternehmens (nicht der Fahrzeughersteller sondern eine Versicherungsgesellschaft) die nach Ablauf der OEM Garantie zum tragen kommt. Dort können in den Versicherungsbedingungen andere Vorgaben gestaltet werden. Das kann soweit gehen, dass z.B. die Wartungsarbeiten beim Versicherungsverkaufenden Händler auszuführen sind.
Beim Display geht es aber um die OEM Garantie und speziell fürs Display eine Garantieverlängerung unter den OEM Bedingungen.
Wird (ohne Nutzung der Garantieversicherung) ein Displaygarantiefall bei einem Honda Händler eingereicht gelten die OEM Bedingungen. Honda vergütet die Garaniteleistung dem Honda Vertragspartner der den Garantieantrag einreicht.
Wird (mit Nutzung der Garantieversicherung) ein Versicherungsfall für das mitversicherte Display eingereicht, gelten die Versicherungbedinungen des Drittunternehmens. Das Versicherungsunternehmen vergütet die Leistung an den Händler oder den Endverbaucher der den Schadensfall einreicht und zwar unter Beachtung der Versicherungsbedingungen.
Die beiden Fälle sollten voneinander unterschieden werden.
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Healtech auf dem Laptop und Win 10
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Dann hast du jedoch noch immer das Problem, der Beweisführung.
Bitte unterscheiden.... es ging doch um eine fachgerechte Inspektion um die Garantieleistungen von Honda zu bekommen. Die dazu notwendigen Bedingungen hat jeder AT Eigner in seinen Serviceunterlagen.
Honda verzichtet daher auf den "Vertragshändler" und fordert lediglich eine fachgerechte Wartung, die auch von einem Nicht-Vertragshändler oder sogar von einem Privatmann unter Bedingungen durchgeführt werden darf.
Die Schadensbilder fürs Display sind im Honda Schreiben auch klar formuliert. Und die sind dann auch reproduzierbar wenn der Garantieantragssteller (=Vertragshändler) bei Honda die Garantiegenehmigung einfordert.
Ich wüsste daher nicht, welchen Beweis ich jetzt noch führen soll.....
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Im Servicehandbuch ist das Luftpolstermass ohne Feder .....
Der TE sucht ja das Luftpolster MIT Feder, da er die Gabel nicht zerlegt hat bzw. nicht zerlegen möchte und die Feder eingebaut ließ
Meinen Ratschlag es zu machen wie im WHB beschrieben wollte er nicht folgen und sucht einen alternativen Weg. (gilt auch fürs entlüften der Gabel)
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Bei mir hängt so ein Zettel an der Wand und ich habe Zugriff auf die aktuelle Literatur sowie auf notwendige Werkzeuge...
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Wenn er diese Garantie an Wartungsintervalle knüpft, die vom Vertrsgshändler durchzuführen sind....
Tut euch bitte den Gefallen das Garantie Heft herauszuholen und die Garantie Bedingungen zu lesen... der Vertragshändler ist eine Möglichkeit, eine fachgerechte Durchführung ist die weitere Formulierung die Honda (gemäß der alten Gruppenfreistellungsverordnung) in die Garantie Bedingungen schon vor vielen Jahren eingefügt hat.
Ich bin kein Vertragshändler, aber ich kann eine fachgerechte Inspektion rechtskonform durchführen.
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Na wenn schon Links.....
ne das muss schon heißen.. Na wenn schon rechts....
Ich empfehle dringend einen Faktencheck - aber das geht hier zu weit (in einem Motorradforum)
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Die verkaufen sich dann bestimmt so gut wie die E-Autos.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/china-e-autos-108.html#:~:text=Der%20Vorsprung%20Chinas%20als%20gr%C3%B6%C3%9Fter,weltweiten%20Neuzulassungen%20von%20E%2DAutos. und https://efahrer.chip.de/news/c…os-in-einem-monat_1011864
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Man hat den Eindruck, die wollen partout nicht.
Du solltest dich einfach informieren.... https://www.motorradonline.de/…r/honda-elektro-bis-2025/ und schaun wir mal was BMW in 2030 an Stückzahlen verkauft....