Wie kann es sein, daß bestimmte Modelle von Ducati oder Aprilia mit Standgeräuschen von bis
zu 110 db homologiert werden.....
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Für die Typgenehmigung ist ausschließlich das Fahrgeräusch (ECE R41.04) maßgeblich. Wird beim Fahrgeräusch der zulässige Grenzwert eingehalten, dann wird zur Kontrolle (für Kontrollorgane) auch das Standgeräusch (für das es keinen Grenzwert gibt) gemessen. Das Tiroler Modell steht deswegen auch heftigst in der Kritik, da eine willkürlich gezogene Grenze beim Standgeräusch keinen Schluss auf das Fahrgeräusch zulässt und auch den Einfluss durch die Fahrweise nicht berücksichtigt.
Für die Öffentlichkeit kommt es aber aus das reale Geräusch an, dass störend sein kann oder auch nicht - dieser Geräuschpegel wird vielfach durch den Fahrer limitiert oder in die Umwelt entlassen. Wenn man sich diese Studie https://www.umweltbundesamt.de…ern_im_realen_verkehr.pdf durchliest, erfährt man mehr über die Fahrzeugnutzung. Gut an der Studie ist auch der Vergleich div. Motorräder zu PKW und der Einfluss von Klappenauspuffanlagen.