Ich bin jetzt nicht in alle Tiefen meines "Giftschranks" vorgedrungen und habe insbesondere um die mehr als umfangreichen Unterlagen zum Thema harmonisierte Verordnung zu den Typprüfungen Fahrzeugklasse "L" (Kraftrad) einen Bogen gemacht.
Für die Fahrzeugklassen "M" (PKW) oder N (Nutzfahrzeug) gibt es die ECE R89 die zum Thema
Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtung (SLD) oder einer einstellbaren Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtung (ASLD) alle erforderlichen Bedingungen für den "Tempomaten" enthält.
Eine gleichartige ECE Norm für die Fahrzeugklasse "L" gibt es derzeitig noch nicht - ABER die entsprechenden Vorschriften incl. den serienmäßigen Abstandradar existieren möglicherweise schon in den Typprüfungsunterlagen oder in UNECE Vorschriften.
Dieses Feld könnte aber momentan noch eine "Grauzone" sein.
Unkritisch ist aber die Sicherstellung der ECE R10 da ein Eingriff in die Fahrzeugelektronik (Drosselklappe und Abschaltfunktion über Bremse und Kupplung) erfolgt und seitens der GRA keinerlei Fehlfunktionen z.B. beim Bremslicht oder der Position der Drosselklappe erfolgen darf.
Ich würde mich daher weder zu der Aussage "kann eingebaut werden" oder "kann nicht eingebaut werden" hinreißen lassen.
Wenn keine ECE R10 dokumentiert ist folgt daraus aber die Aussage, dass ein Einbau nicht erlaubt ist.