Das Problem lässt sich ja einfach lösen_
1. Auftrag: Schadensursache für XY feststellen und Kostenvoranschlag erstellen
2. Auftrag Reparatur gemäß Kostenvoranschlag
Kostet nur ein bisschen Zeit....
Das Problem lässt sich ja einfach lösen_
1. Auftrag: Schadensursache für XY feststellen und Kostenvoranschlag erstellen
2. Auftrag Reparatur gemäß Kostenvoranschlag
Kostet nur ein bisschen Zeit....
Alles anzeigenAber ich brauche kein DCT .....
Schade ist nur, dass es Kunden gibt,.....
Aber jeder soll kaufen, was er will <<<<<
Ich bin so tolerant deinen ersten Punkt einfach zu akzeptieren... ohne wenn und aber. Ganz ohne dass du einen Grund nennst... einfach so...
Warum wertest du dann die Entschlüsse anderer und verteilst dann großzügig Absolution an diejenigen die anders entscheiden...
Wir könnten doch einfach die Gründe anderer zur Kenntnis nehmen ohne sie zu werten....
Ohne den genauen Text deines Auftrages zu kennen ist es nicht möglich etwas zu sagen....
Der Umfang der Reparatur war und ist unklar, da zumindest uns die Schadensursache unbekannt ist z.B. unzureichende Batterieladung
E-Motoren Technik ist nur begrenzt übertragbar da Rotor mit Permanentmagnet
1. Du "vermutest" dass die beauftragte Reparatur nach Werkvertragsrecht nicht sachgerecht erfolgt ist.
2. Beim Werkvertrag musst du beweisen, dass die Reparatur nicht korrekt erfolgt ist und das vereinbarte "Werk" nicht korrekt erstellt wurde. Beweise werden üblicherweise durch vereidigte Sachverständige und deren Gutachten gerichtsfest dokumentiert. Dazu wird üblicherweise durch das zuständige Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben.
3. Um auch nur trendmäßig beurteilen zu können, ob der Werkvertrag korrekt oder nicht korrekt erledigt wurde, ist es zwingend erforderlich den genauen Umfang des Auftrages und dessen genaue wörtliche Festlegung zu kennen.
4. Bevor du irgendwelche möglichen Rechte geltend machen kannst, muss dem Auftragnehmer die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden.
5. Um die finanziellen Folgen des mehrmonatigen Verfahrens abzusichern, ist es wünschenswert dass eine entsprechende Rechtschutzversicherung vorliegt und diese Bereit ist einzutreten.
6. Eine vernünftige Rechtsberatung ist in diesem Fall unabdingbar. Du brauchst eine Kanzlei die im Bereich Werkvertrag Kompetenz hat und bereits andere Fälle im Bereich Kraftfahrzeuge erfolgreich vertreten hat. Schwerpunkte der einzelnen Kanzleien kannst du von der Rechtsanwaltskammer, Gutachtern oder auch deiner RSV bekommen.
7. Du solltest für kleines Geld (meist 100 - 150 €) die Chance zu einer Erstberatung durch einen Anwalt zu bekommen, damit keine Fristen, keine falschen Formulierungen, keine falschen Aussagen getroffen werden.
Alles anzeigenAm Tel erfuhr ich das Honda Deutschland (tech support) das Tauschen von Stator UND Rotor empfiehlt.
Mit dieser Aussage öffnest du einem gegnerischen Anwalt alle Tore die er so braucht.... du hättest durch die Verweigerung einer sachgerechten Reparatur den Werkvertrag fristlos gekündigt und deswegen konnte das Werk nicht erfolgreich erstellt werden.
Also bitte Zurückhaltung was du öffentlich äußerst.....
Ich drück dir natürlich ganz fest die Daumen für einen erfolgreichen Abschluss und einen tollen, störungsfreien Urlaub.
Du bist ein lieber Kunde... gibst die Reparatur/Austausch des Generators frei und dein Händler verrät dir keine Details..... Das ganze ohne zu Verifizieren ob Stator, Rotor, Verkabelung oder Regler/Gleichrichter defekt ist....
Misst dein FHH mit einem 2-Kanal Oszi oder wie?
Da Watt ja nur eine rechnerische Größe ist... welche Spannung und welcher Strom?
Antwort per PN ist bei dir
Alles anzeigenhabe eine Vermutung das es am IPhone (13 Mini) hängt,
iphone in Kombination mit Carplay funktioniert stabil und ohne Abstürze. Suche den Fehler entweder in der Kombination mit der AT oder der verwendeten Software außerhalb des eigentlichen CarPlay