Alles anzeigen.... ist zwar hier OT aber soweit ich weiß muss auch in einer abgeschlossenen Garage - selbst in einer Einzelgarage das Motorrad mit der werkseitig vorhandenen Wegfahrsperre gegen Diebstahl gesichert sein; das heißt der Schlüssel darf nicht stecken! Und das Lenkradschloss muss verriegelt sein.
Im Falle eines Diebstahls hast du sonst ein Problem.
"Zündung an" bedeutet Schlüssel in Zündungsposition gedreht;nur das einfache Einstecken und Entsperren des Lenkradschlosses ist doch noch kein "Zündung an" , oder habe ich das falsch im Kopf??
das war wiederum aber auch nicht die Fragestellung ManfredA ![]()
Det_Pranolz Garantieansprüche würde ich erstmal stellen. Musst ja keine Erklärung zu liefern...ist halt kaputt...Warum???
Keine Ahnung