Dirk, .... ich denke wir haben alle die gleiche Rechtsauffassung: Die Werkstatt muss dich in den Zustand versetzen der bestand bevor das Motorrad von der Bühne gefallen ist.
Damit steht dir aber natürlich auch kein neues Motorrad zu.
Und jetzt beginnt das Thema mit dem Verhandeln, und das ist das was wir dir -- zumindest ich -- gleich am Anfang suggeriert und geraten haben.
Das reparierte Motorrad hat nicht mehr den gleichen Zustand wie vorher. Versicherungstechnisch ja, faktisch aber nein!
Das siehst du ja jetzt selber, oder?
Genau deshalb hätte ich auf ein neues Motorrad gedrängt oder eine Tageszulassung etc. .
Da hättest du die Werkstatt an ihrer Ehre packen müssen und verhandeln mit allen Tricks. Von Vertrauensverlust und zuvor langjähriger Treue angefangen, bis zum Bestehen auf Bestellung eines neutralen Gutachters zur Anfertigung eines Unfallgutachtens , sowie der Meldung bei der Innung und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Mit einer neuen Maschine oder einer Tageszulassung hättest Du allerdings etwas Besseres bekommen, es sei denn die hätten ein Motorrad gefunden mit der gleichen Laufleistung und den gleichen Verschleißerscheinungen wie deine hatte.
Und wenn du bei was Besserem etwas drauflegen hättest müssen, wäre es unterm Strich für dich dennoch wesentlich besser gewesen als der Murks den du jetzt hast und vor allem wäre das blöde Gefühl weg. Und du hättest keine Unfallmaschine.