Da habt Ihr wohl beide Recht.
Beiträge von iceman
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Habt ihr gewusst, das jeder Bürger das Recht hat, Straftaten anzuzeigen, auch wenn diese ihn nicht selbst betreffen.
Das tifft aber nicht auf Ordnungswidrigkeiten zu. Wenn Ihr ein Foto, von beispielsweise einem Falschparker, als Beleg für eine Anzeige bei der Polizei einreicht, so werdet Ihr selbst einen Bußgeldbescheid von der Datenschutzaufsicht (zum Beispiel von der BayLDA) über 100 EUR erhalten, weil Ihr gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habt.
Einzige Ausnahme: Ihr müsst selbst berechtigtes Interesse an dem Fall, den Ihr zur Anzeige bringt, haben. Ihr braucht also eigene berechtigte Interessen, zum Beispiel weil der Vollhorst vor Eurer Garage/Hofeinfahrt parkt.
(Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Diskussionsbeitrag) -
VZ 276- Das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist für alle Fahrzeuge (ein- oder mehrspurig) verboten, einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden,
VZ 277 - Das Überholen von mehrspurigen KFZ ist für LKW über 3,5 to verboten, gilt für LKW, diese dürfen aber einspurige Fahrzeuge überholen,
VZ 277.1 Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen ist für mehrspurige Fahrzeuge verboten,
Dieses Schild wird nur an engen Stellen angebracht, einspurige Fahrzeuge dürfen sowohl einspurige Fahrzeuge (als auch mehrspurige, wird sich aber auf Grund der Engstellen erübrigen,...) überholen
ok. Du hast den Post bearbeitet. Jetzt stimmt er mit AMS überein.
Also doch eine Sonderregel, das kleine Rote Auto betreffend. So wie ich es oben geschrieben habe.
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Bei Auto Motor Sport steht:
ZitatDas Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Als mehrspurige Fahrzeuge gelten auch Motorräder mit Beiwagen. Zu den einspurigen Fahrzeugen gehören Fahrräder, Roller und Motorräder. Für die Letztgenannten gilt das Überholverbot bei Schild 277.1 übrigens nicht.
Auf http://www.auto-motor-und-sport.de steht das obige Zitat.
Meinst Du die haben sich komplett geirrt?
Oder bezieht sich der letzte Satz im Zitat auf den rechten Teil des Schildes?
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Genau Leute.
Und das ist der Unterschied zum normalen Überholverbotsschild. Dort ist auch ein rotes Auto links neben einem schwarzen Auto zu sehen. Und beim normalen Schild darf überhaupt kein Kraftfahrzeug ein anderen überholen.
Bei dem neuen Schild dürfen einspurige Kraftfahrzeuge, wozu unsere AT zählt, sehr wohl die Fahrräder überholen.
Also wiedermal eine neue Sonderregel. Wir haben ja sonst kaum Sonderregeln.
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Hallo zusammen,
So wie ich das gelesen habe, darf ich wohl mit der AT an einem Fahrrad vorbeifahren.
Oder etwa doch nicht?
Gruss
Iceman
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Bei mückenfreien 3 Grad musste ich auch mal wieder die Dicke lüften.
75 km Nachmittagsrunde und zwei nahezu rundum Glückliche kamen kurz nach Sonnenuntergang heim …
Ach ja, bei der Gelegenheit gleich mal die 40.000 voll gemacht nach 30 Monaten.Gude,
Mäcces
Klasse Bilder
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Oder ein Pfund. Waren 20 DM.
Das kenne ich überhaupt nicht. Krass
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