Beiträge von iceman

    Ja. Das wurde dann gerichtlich nach massiver Argumentation geklärt. Ist ein Einzelfall. Und es konnte offentlichlich eine persönliche Betroffenheit festgestellt werden.

    Diese persönliche Betroffenheit ist sicher schwer nachzuweisen und gerichtlich zu verargumentieren, wenn man 100 Anzeigen zeitnah einreichen würde.

    Jeder kann doch soviele Ordnungswidrigkeiten zu Anzeige bringen wie Bürger:in will. Oder habe ich das falsch verstanden? Darf halt nur kein Foto machen, um selbst ein Bußgeld zu vermeiden. Wegen der unerlaubten Datenerhebung ebend.


    Wenn dem so wäre, dann ist die Wirksamkeit des Denunzierungs Reduzierungs Gedankens wohl eingeschränkt.

    Habt ihr gewusst, das jeder Bürger das Recht hat, Straftaten anzuzeigen, auch wenn diese ihn nicht selbst betreffen.


    Das tifft aber nicht auf Ordnungswidrigkeiten zu. Wenn Ihr ein Foto, von beispielsweise einem Falschparker, als Beleg für eine Anzeige bei der Polizei einreicht, so werdet Ihr selbst einen Bußgeldbescheid von der Datenschutzaufsicht (zum Beispiel von der BayLDA) über 100 EUR erhalten, weil Ihr gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habt.


    Einzige Ausnahme: Ihr müsst selbst berechtigtes Interesse an dem Fall, den Ihr zur Anzeige bringt, haben. Ihr braucht also eigene berechtigte Interessen, zum Beispiel weil der Vollhorst vor Eurer Garage/Hofeinfahrt parkt.

    (Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Diskussionsbeitrag)

    ok. Du hast den Post bearbeitet. Jetzt stimmt er mit AMS überein.


    Also doch eine Sonderregel, das kleine Rote Auto betreffend. So wie ich es oben geschrieben habe.

    Bei Auto Motor Sport steht:


    Auf http://www.auto-motor-und-sport.de steht das obige Zitat.

    Meinst Du die haben sich komplett geirrt?


    Oder bezieht sich der letzte Satz im Zitat auf den rechten Teil des Schildes?

    Genau Leute.


    Und das ist der Unterschied zum normalen Überholverbotsschild. Dort ist auch ein rotes Auto links neben einem schwarzen Auto zu sehen. Und beim normalen Schild darf überhaupt kein Kraftfahrzeug ein anderen überholen.


    Bei dem neuen Schild dürfen einspurige Kraftfahrzeuge, wozu unsere AT zählt, sehr wohl die Fahrräder überholen.


    Also wiedermal eine neue Sonderregel. Wir haben ja sonst kaum Sonderregeln.

    Klasse Bilder