Ok. Hört sich interessant an.
Ich finde, dass es massiv viel ausmacht, wieviel Druck im Reifen ist und ob da Vorderrrad schon dreieckig und der Hinterreifen schon platt gefahren ist.
Ok. Hört sich interessant an.
Ich finde, dass es massiv viel ausmacht, wieviel Druck im Reifen ist und ob da Vorderrrad schon dreieckig und der Hinterreifen schon platt gefahren ist.
Hi Leute,
Geht nochmal zurück zum Beitrag (post) #17.008 auf Seite 1.701 von Frank Ried und gebt da eure Reaktion in Form eines Daumens/Herzens ab.
Solche Aktionen find ich klasse und sollten viel Zustimmung erhalten.
Gruss
iceman
Alles anzeigen
wow. Das ist ein klasse Teil....
Danke für den Erfahrungsbericht. Ich habe ich auch schon den einen oder anderen Fail berichtet. Dazu braucht man Eier.
Wenn Du den ersten Post überarbeitet willst, schick es mir als PN.
Ich mach das dann.
gruss
iceman
Viel Erfolg
Ja. Das wurde dann gerichtlich nach massiver Argumentation geklärt. Ist ein Einzelfall. Und es konnte offentlichlich eine persönliche Betroffenheit festgestellt werden.
Diese persönliche Betroffenheit ist sicher schwer nachzuweisen und gerichtlich zu verargumentieren, wenn man 100 Anzeigen zeitnah einreichen würde.
Jeder kann doch soviele Ordnungswidrigkeiten zu Anzeige bringen wie Bürger:in will. Oder habe ich das falsch verstanden? Darf halt nur kein Foto machen, um selbst ein Bußgeld zu vermeiden. Wegen der unerlaubten Datenerhebung ebend.
Wenn dem so wäre, dann ist die Wirksamkeit des Denunzierungs Reduzierungs Gedankens wohl eingeschränkt.
Da habt Ihr wohl beide Recht.
Habt ihr gewusst, das jeder Bürger das Recht hat, Straftaten anzuzeigen, auch wenn diese ihn nicht selbst betreffen.
Das tifft aber nicht auf Ordnungswidrigkeiten zu. Wenn Ihr ein Foto, von beispielsweise einem Falschparker, als Beleg für eine Anzeige bei der Polizei einreicht, so werdet Ihr selbst einen Bußgeldbescheid von der Datenschutzaufsicht (zum Beispiel von der BayLDA) über 100 EUR erhalten, weil Ihr gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habt.
Einzige Ausnahme: Ihr müsst selbst berechtigtes Interesse an dem Fall, den Ihr zur Anzeige bringt, haben. Ihr braucht also eigene berechtigte Interessen, zum Beispiel weil der Vollhorst vor Eurer Garage/Hofeinfahrt parkt.
(Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Diskussionsbeitrag)