Nein.
Die Garantie verlängert sich nicht durch Austausch eines Teiles - auch nicht für das neue Teil. Das ist nur bei einer revolvierenden Garantie der Fall.
Ersatzteilgarantie gibt es nur, wenn das Ersatzteil bezahlt wurde. Also bei einer Reparatur außerhalb der Garantiezeit, gibt es auf das Ersatzteil eine Erstzteilgarantie - meist 6 Monate.
Werden Teile in der letzten Woche der Gafantie erneuert und gehen 2 Wochen später kaputt - hat man Pech gehabt. In der Regel wird/sollte da kulant gehandelt werden, aber Anspruch gibt es keinen.