Beiträge von eijo

    Hi ManfredA

    Das ist direkt hier verlinkt:

    Quality Ride
    null
    www.honda.de


    Also vermutlich schon aktuell

    Geht doch sowohl bei Neukauf als auch bis 24 Monate nsch EZ (dann geringfügig teurer) laut dieser Seite:

    https://www.honda.de/content/dam/local/germany/motorcycles/pdf/Flyer_Quality_Ride_Honda_MC_0423.pdf


    Oder sprichst du von was anderem?

    Hatte das tatsächlich mal an meiner AT (die Schützer sind sehr ähnlich oder sogar gleich, den Bildern nach).

    Du musst schauen, ob die Windabweiser/Schalen (die du in Bild 4 demontiert hast) richtig sitzen, sonst gibt es einen schmalen ungünstigen Spalt zwischen Teilen des Bügels und der Schale der wie eine Pfeife wirkt und das Geräusch erzeugt.

    Hatte das mal selbst verursacht weil der rechte nicht richtig saß und war genauso verwundert, wo das Geräusch herkam.


    Also entweder schlechter Sitz allgemein. Dann schauen ob die Windabweiser richtig sitzen (rechts und links vergleichen) und nicht vielleicht unter Spannung stehen, weil ein Aufnahmepunkt nicht richtig sitzt.

    Oder die Schrauben, mit denen die Gummis plattgedrückt werden etwas weniger oder mehr anziehen (Achtung, nicht mit Gewalt! Ist nur Plaste und Gummi). Hier kann auch weniger, für einen besseren Sitz sorgen.


    Das kann man ggf. auch durch bissel dranrumdrücken lösen und es ploppt dann in die richtige Stellung. Aber mach es lieber richtig, wenn du sie eh schon runter hast. :handgestures-thumbupright:

    Raggna

    Erst einmal toll, dass du das so wichtige Thema aufbringst!

    Ich bin selbst kein Anwalt oder sonstiger Rechtsberater und kann die rechtliche Seite hier deshalb nicht beraten oder beurteilen.


    Zum Punkt "Ist es wirklich schlimm genug, für das Anfordern des RTWs", habe ich das hier über Google gefunden:

    Kostenrisiko beim Alarmieren eines Rettungswagens | Recht | Haufe
    Welche Rechtsfolgen können beim Anfordern des Rettungswagens entstehen? Wann besteht das Risiko der Kostentragung oder gar des strafbaren Notrufmissbrauchs?
    www.haufe.de

    Allerdings beschäftigt sich der Artikel scheinbar (?) aus Sicht des Betroffenen mit dem Thema und nicht aus Sicht des Ersthelfers (wie bei dir).

    Dieser Punkt bleibt also offen, nach meinem Verständnis. Die Einschätzung der Situation über die 112 könnte man aber, bei unklarer Lage, vielleicht genauso als Ersthelfer anfordern? Gänsefüßchen-Fragezeichen...


    Wenn der Radfahrer das Weite sucht, wird es natürlich schwierig, denn Freiheitsberaubung zum Festhalten kann auch keine Lösung sein... Dann kommt zur Beurteilung der "Zurechnungsfähigkeit" des Probanten noch das ins Spiel:

    Das Problem der Verunfallten ist oft die Scham in Verbindung mit dem Schock.

    Sie wollen aus der Situation schnellstmöglich entfliehen und es am liebsten rückgängig machen. So schnell verarbeitet ist es aber leider nicht, auch wenn man am liebsten die Augen schließen möchte und es dann nie passiert wäre.


    Am Ende befürchte ich, dass man egal, wie man es macht und wie viel gesunden Menschenverstand man investiert, es auch verkehrt machen kann, denn reale Situationen sind oft anders als irgendwo gelernt - egal ob Fahrschule oder Ersthelferkurs. Wenn man dadurch aber die Gesundheit oder sogar das Leben von jemandem rettet, dann sei das drohende Ungemach vertretbar - das ist aber jetzt nur eine ganz persönliche Einstellung dazu. Die Alternative wäre ja auch nicht sorgenfrei - siehe dein Post hier.

    War ebenfalls schon Ersthelfer (mit Auto) bei einem Motorradunfall. Am Ende lernt man sogar nette Leute kennen, und einen Dank gibts gratis. Besonders wenn man den offensichtlich unerfahrenen Fahrern erst mal damit beruhigt, dass man auch selbst schon auf der Nase lag und die Welt sich trotzdem weiterdreht. Das Gefühl eines Verbündeten kann bei den Verunfallten Wunder bewirken in Hinblick auf das Bewältigen der Situation. :handgestures-thumbupright:


    Ein Fall aus meiner eigenen Familie:

    Mein Bruder z.B. war viele Jahre Radrennfahrer (A-Lizenz usw.). Jetzt ist er nur noch Hobbyfahrer ohne Rennbetrieb. Vor einiger Zeit hat ihn ein Auto beim Training die Vorfahrt genommen und er ist über die Motorhaube geflogen und dann auf dem Rücken aufgekommen. Durch seine professionelle Erfahrung mit Stürzen wusste er:

    Nr. 1 bei unklarer Verletzung LIEGEN BLEIBEN. (es war Sommer, also kein kalter Boden usw - klar). Das hat er auch gemacht und ist nicht aufgestanden - obwohl man ihm hochhelfen wollte. Gerade unerfahrene Ersthelfer wollen den gestürzten hochhelfen - das kann zu Lähmungen und sonstwas führen, wenn man sich etwas getan hat. Besonders wenn der Unfallgegner der Ersthelfer ist, der ebenfalls unter Schock steht, haben u.U. beide das Bedürfnis die Situation schnellstmöglich zu klären. Ein "ich brauch keine Hilfe" ist da der typische Fluchtreflex der Verunfallten. Man möchte keine Zuschauer, man möchte einfach nur weg. Adrenalin führt dann zum Unvermögen überhaupt Verletzungen festzustellen. Minuten oder Stunden später liegt man dann irgendwo unerwartet in der Ecke, ggf. sogar sterbend, wenn es schlimm läuft.


    Bei meinem Bruder ging es am Ende, durch Besonnenheit von ihm und der kommenden (nicht beteiligten!) Ersthelfer, gut aus, auch wenn der Unfall für ihn erstmal im Krankenhaus endete. Es gab keine Folgeverletzungen und nach kurzer Zeit war er wieder auf dem Rad. Aber eben erst Tage später und nicht sofort.


    Ich befürchte hier auch eine Antwort wie so oft in rechtlichen Diskussionen: "Es kommt auf den Einzelfall an", "das kann man nicht pauschal sagen" ... :cry: Nur eins ist klar: Vorbeifahren und Augen schließen geht gar nicht!


    Edit: Ach ganz vergessen: ICH hätte die 112 gewählt.