...genau das habe ich geschrieben. Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörden die Personen die zu Laut und/oder zu schnell sind, aus der Maße derer die konform unterwegs sind heraus zu filtern und entsprechend zu sanktzionieren.
Hartes Beispiel, ein getöteter Mensch und zwei oder mehr die den Mord gestehen. Beide oder alle könnten es gewesen sein. Kann keinem der Mord zweifelsfrei nachgewiesen werden, dürfen beide oder alle gehen. Es gibt keine Kolektivhaft für unschuldige.
Zurück zum Thema, so lange ich mit nicht manipuliertem Auspuff, und mit uneingeschränkter Betriebserlaubnis regelkonform unterwegs bin, muss man mir frei Fahrt gewähren.
Eine ganze Gemeinschaft für die Untaten einzelner im kolekfiv zu bestrafen halte ich für Unrecht.
So verstehe ich zumindest unseren Rechtsstaat.
Beste Grüße
Thomas