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#2 Moin!
Ein Lampenschutzgitter verändert die Ausbeute der Beleuchtungsanlage und ist somit nicht StVO konform:in den Richtlinien zu § 50 StVO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:
"Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und außerdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen."Bist du mit mehreren Personen Offroad unterwegs und fürchtest, mit Steinen beschmissen zu werden?
LG
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#10 Der Hinweis mit der Teilkasko ist echt gut, hatte da nicht wirklich drüber nachgedacht beim letzten Motorrad.
Jetzt gibt's bei mir ganz sicher kein Schutzgitter bzw. keine Schutzscheibe.
Zahl ich lieber 150€ an die Versicherung, anstatt an TT oder Konsorten.
Vorallem ist keine der bisherigen Lösungen wirklich gelungen. -
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