Zweiradüberhol-Verbotsschild

  • #2

    Das gilt für Mehrspurige Kfz. auch Moppeds mit Beiwagen.

    Sonst wäre da ja links, n Mopped und ne Blechbüchse , oder ?


    einspurige, also Moppeds dürfen aber schon dran vorbei

    Bin mir da aber auch nicht 100% sicher



    Aber der Seitenabstand von 1,5m Innerorts bleibt bestehen

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

    Einmal editiert, zuletzt von Wildhog ()

  • #3

    Hey iceman


    hast du ein rotes Auto ? :lachen: :lachen: Und es dürfen nur schwarze Mopeds überholt werden :lachen: :lachen:

    Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden.

    ;)🦁
    1471913_5.pngKTM 390 Adventure odometer_976615.png KM


    No to Rasicm !
  • #5

    Fahrrad-Überholverbot
    Wer ein Fahrrad in einer Überholverbotszone überholt, muss mit einem Bußgeld von 70 EUR rechnen.
    www.verkehrsrecht-fuer-alle.de

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #7

    Genau Leute.


    Und das ist der Unterschied zum normalen Überholverbotsschild. Dort ist auch ein rotes Auto links neben einem schwarzen Auto zu sehen. Und beim normalen Schild darf überhaupt kein Kraftfahrzeug ein anderen überholen.


    Bei dem neuen Schild dürfen einspurige Kraftfahrzeuge, wozu unsere AT zählt, sehr wohl die Fahrräder überholen.


    Also wiedermal eine neue Sonderregel. Wir haben ja sonst kaum Sonderregeln.

  • #8

    VZ 276- Das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist für alle Fahrzeuge (ein- oder mehrspurig) verboten, einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden,

    VZ 277 - Das Überholen von mehrspurigen KFZ ist für LKW über 3,5 to verboten, gilt für LKW, diese dürfen aber einspurige Fahrzeuge überholen,


    VZ 277.1 Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen ist für mehrspurige Fahrzeuge verboten,

    Dieses Schild wird nur an engen Stellen angebracht, einspurige Fahrzeuge dürfen sowohl einspurige Fahrzeuge (als auch mehrspurige, wird sich aber auf Grund der Engstellen erübrigen,...) überholen

  • #9

    Bei Auto Motor Sport steht:


    Auf http://www.auto-motor-und-sport.de steht das obige Zitat.

    Meinst Du die haben sich komplett geirrt?


    Oder bezieht sich der letzte Satz im Zitat auf den rechten Teil des Schildes?

  • #10

    Es bleibt verwirrend :think:


    Im Beitrag von HONDA NC 750 X DCT fehlt mir eine Quellenangabe um für mich die Richtigkeit der Aussage zu beurteilen .

    Wobei ich damit nicht behaupten möchte, dass Rudi Unrecht hätte oder sich sein Wissen aus den Fingern saugt.


    Nur der Vollständigkeit wegen.

    Meine Philosophie: Motor Starten -- Kopf frei Moto Gladiadores Sticker by Honda Motos Colombia

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