Beiträge von Janosch
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Ja Hartmut,
String-Tanga sind auch ne Alternative. Nehmen kaum Platz ein und wenn sie sich verheddern - taugen sie immer noch als Gepäcknetz

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Ist mir untergegangen, der Aufruf.
Danke fürs Erinnern.
Ich bin dann mal ab ins Archiv 2026 -
Bis demnächst, Robert,
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Mein heutiges Foto und meine gute Tat :
Ich war mit dem Motorrad kurz unterwegs, als mir bereits am Ortsausgang ein liegengebliebenes Motorrad auffiel. Also umgedreht und nachgefragt.
Ein junger Holländer, kein Wort Deutsch, kniete im Bereich des Hinterrades hinter seiner kleinen Suzuki DR 800 und versuchte mit unmöglichem Werkzeug was zu lösen.
Ich wiederum kein Wort Englisch und so verlief die Verständigung auf internationalem Niveau mit Händen und Füßen. Ein Blick auf die Kette genügte. Zu locker, trocken wie die Sahara und das Ritzel mehr als abgenutzt. Werkzeug hatte ich natürlich keines dabei.
Also kurzerhand den jungen Mann samt Motorrad mit nach Hause genommen. Dort wurde die Kette gespannt und geölt, und schon konnte die Reise weitergehen. Sein Ziel: Straßburg und irgendwann Italien.
Die Dose Kettenfett gab ich ihm mit in der Hoffnung dass er sie auch anwendet.
Ein ganz netter, freundlicher Kerl. Und ich muss gestehen, ein bisschen beneide ich ihn um diese unbeschwerte Art, einfach loszufahren und zu schauen, wo man ankommt.
Was mich allerdings nachdenklich machte: Für jeden Tag frische Unterwäsche scheint der kleine Rucksack wohl auch nicht ausgelegt zu sein. 😂
Aber was soll's – Abenteuer braucht schließlich keine große Garderobe.
Gute Reise, junger Mann! ... und ich hoffe, selbst auch die nötige Hilfestellung und Freundlichkeit zu erfahren, wenn es mal nötig werden sollte.
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BGH-Urteil zur Unfallversicherung bei Motorradfahrten auf Rennstrecken
13. Oktober 2026
Ein Motorradunfall auf einer Rennstrecke bedeutet nicht automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. Oktober 2026 entschieden. Das Urteil stärkt die Rechte von Versicherten bei Fahrtveranstaltungen ohne Wettkampf.
BGH-Urteil zur Unfallversicherung auf Rennstrecken
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Motorradunfall auf einer Rennstrecke. Der Versicherte nahm dort an einer Fahrtveranstaltung teil. Allerdings gab es keinen Wettbewerb und keine Platzierungen.
Nach dem Unfall verlangte die Versicherungsnehmerin Leistungen aus der Unfallversicherung. Der Versicherer lehnte die Zahlung jedoch ab.
Zur Begründung verwies das Unternehmen auf eine Ausschlussklausel seiner Versicherungsbedingungen. Diese schließt bestimmte Unfälle bei Fahrtveranstaltungen aus, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Versicherung verweigerte Leistungen nach Motorradunfall
Der Fall beschäftigte zunächst das Landgericht. Dieses gab der Klage statt. Anschließend legte der Versicherer Berufung ein.
Das Oberlandesgericht entschied zugunsten der Versicherung und wies die Klage ab. Daraufhin wandte sich die Klägerin an den Bundesgerichtshof.
Der IV. Zivilsenat prüfte die Versicherungsbedingungen und die Reichweite der Ausschlussklausel.
BGH: Nicht jede schnelle Fahrt gilt als Rennen
Das BGH-Urteil zur Unfallversicherung auf Rennstrecken stellt eine wichtige Unterscheidung klar. Entscheidend ist der Charakter der Veranstaltung.
Nach Auffassung der Richter greift die betreffende Ausschlussklausel nur bei einem vereinbarten oder angekündigten Wettkampf. Dabei müssen Platzierung und Sieg von der erzielten Höchstgeschwindigkeit abhängen.
Es reicht dagegen nicht aus, dass Teilnehmer auf einer Rennstrecke besonders schnell fahren können.
Auch leistungsstarke Motorräder oder der Wunsch einzelner Fahrer nach hohen Geschwindigkeiten begründen allein keinen Ausschluss.
Versicherungsbedingungen müssen klar ausgelegt werden
Der Bundesgerichtshof betonte außerdem, dass Gerichte Risikoausschlüsse eng auslegen müssen.
Versicherer dürfen den Ausschluss daher nicht allein damit begründen, dass eine Veranstaltung ähnliche Gefahren wie ein Rennen mit sich bringt.
Vielmehr kommt es darauf an, ob die Veranstaltung tatsächlich einen geschwindigkeitsabhängigen Wettbewerb vorsieht.
Bundesgerichtshof hebt Berufungsurteil auf
Die Revision der Klägerin hatte im Wesentlichen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf.
Hinsichtlich der Hauptforderungen bestätigte der Senat damit das Urteil des Landgerichts zugunsten der Klägerin.
Lediglich bei den Verzugszinsen blieb ein kleiner Teil des Rechtsstreits offen. Das Berufungsgericht muss noch den Beginn des Verzugs klären.
Was bedeutet das Urteil für Motorradfahrer?
Das BGH-Urteil zur Unfallversicherung auf Rennstrecken kann für Teilnehmer an Motorradtrainings und vergleichbaren Fahrtveranstaltungen Bedeutung haben.
Eine Rennstrecke allein macht eine Veranstaltung noch nicht zu einem Wettkampf im Sinne der geprüften Klausel.
Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass jeder Unfall auf einer Rennstrecke versichert ist. Entscheidend bleiben die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die konkreten Umstände.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Grenzen der betreffenden Ausschlussklausel klargestellt.
Aktenzeichen: IV ZR 251/25
Urteil: 13. Oktober 2026
Gericht: Bundesgerichtshof
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Guten Morgen Janosch,
gut gemacht!!!!!
Keinesfalls die Kartoffeln in die Seitenkoffer packen, da würden ja die Koffer verschmutzt werden, und das geht ja gar nicht!!
Und ich musss gestehen, ich war gestern abends auch beim Kartoffelbauern, aber bei uns war es da schon grad mal um die 10°C warm/kalt und ich habe die 4 Räder genommen!
Mal schmecken, wie die frische Ernte heuer so ist!
Gruss Josefus20 kg Kartoffeln mit dem Motorrad holen? Na klar, das geht
Aber einen 20-kg-Sack einseitig in den Koffer packen? Kommt gar nicht in die Tüte … äh, in den Koffer! 🤣
Ich will ja schließlich Kurven fahren und keine Schräglage auf der Geraden haben. Nur wegen ein paar Knollen.
Also kam der Sack auf die Sitzbank und wurde ordentlich festgeschnallt.
Und ganz ehrlich: Wenn ich schon die Kartoffeln nach Hause fahre, sollen sie wenigstens den besten Platz bekommen.
Der Beifahrersitz war frei – und 20 kg Kartoffeln sind die einzigen Mitfahrer, die garantiert die Klappe halten! 😂
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Herbstzeit, der Acker ist leer – aber mein Benzintank randvoll.
Also schwinge ich mich auf meine kleine rote Africa Twin und organisiere den Alltag auf zwei Rädern. 🏍️
Kartoffeln beim Bauern holen? Klar. Natürlich.
Liegt ja praktisch auf dem Weg – irgendwo hinter drei Dörfern und einer kurvigen Landstraße. 😎🍁
Mit dem richtigen Motorrad wird selbst der Wocheneinkauf zum Abenteuer. Nur beim Verstauen der Kartoffelsäcke muss ich noch an der perfekten Gepäcklösung arbeiten.
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Jetzt darf ich meine neue vorstellen.
Einfach grandios - die Berge !

... aber die Rote ist auch ein Grund zum Schwachwerden.
Allzeit gute Fahrt euch beiden und vergesst Swetlana nicht.

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