4x Zusatzscheinwerfer + 12V Steckdose nachrüsten

  • #11


    Das kommt meines Wissens auf die Zulassung an. Mit EU-Zulassung sieht das etwas anders aus. Zumindest habe ich an meiner 1200ADV die 2 Zusatznebels ab Werk und zusätzlich 2 Zusatz-Fernscheinwerfer (von Touratech). Ist laut der EU-Verordnung völlig legal, da das serienmäßige Abblends- und Fernlicht als ein Scheinwerfer gilt. Selbst meine 2001er-1150GS hat diese Ausstattung und bisher vom TÜV nie einen Mangel bekommen.



    Gruß Axel

  • #12

    Meine Aussagen bezogen sich alle auf EU-Zulassungen, wir reden ja von modernen Motorraedern. Da ich die entsprechende Verordnung gelesen hatte, bevor ich das oben schrieb, halte ich zu meiner Interpretation. Ich lerne aber auch gerne dazu ...


    Ich hatte uebrigens auch eine 1150GS, und ich bin mir ziemlich sicher, dass Touratech nie zwei Zusatz-Fernlichter im Satz angeboten hat. Es war immer ein Xenon-Fernlicht und ein Nebler in Kombination - wenn Du aktuell im TT-Shop guckst, ist das auch immer noch so.


    Das der Pruefer da gerne mal ein Auge zugedrueckt hat, glaube ich gerne - es gibt Schlimmeres als ein ueberzaehliges Fernlicht ...

  • #13

    … und alle Nebler die ich kenne haben eins gemeinsam: sie werfen einen schmalen Strahl quer zur Fahrbahn. (Sieht man auch an den Linsen in den Bildern oben)

    Fährt man Kurven (wo man das Licht seitlich gebrauchen könnte) hat man nur noch im 45° Winkel stehende Leuchtstreifen auf der Fahrbahn bez. gen Himmel. (Natürlich kenne ich nicht alle Nebler ;) )

    Bringt also höchstens was, wenn man gesehen werden will tagsüber

  • #14

    Nö, die bringen genau dann etwas, wofür sie auch gedacht sind, nämlich bei Fahrten im Nebel. Wer's live erleben möchte, darf mich gern in den kommenden Wochen auf dem Weg zur Arbeit begleiten. Da sammelt sich der Nebel morgens wunderbar entlang des Rheins...


    Grüsse aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #15


    Da müssen aber alle 12 Prüfer der vergangen 24 Jahre immer die Augen zugedrückt haben ;)


    Aber an TT darfst Du das auch nicht festmachen, das Set aus Nebel und Fernlicht darf offiziell auch nicht so verbaut werden, da die Vorschrift sagt, dass die Symmetrie erhalten bleiben muss, was bei einem Nebel rechts oder einem Fernlicht links nicht gegeben ist. TT hat mir für meine 1200ADV das Set damals umgestrickt und 2 Fernscheinwerfer reingepackt. Bei der 1150GS habe ich mir das selber gebaut.


    Ich muss nochmal schauen, wo ich diesen Satz in der Vorschrift gefunden hatte. Vielleicht finde ich ihn noch. Aber wenn die TÜV-Prüfer ein Auge zudrücken, ist das für mich auch ok, auch wenn es dann doch gegen die Vorschrift wäre. Da das Fernlicht ja nur in Betrieb ist, wenn keiner entgegen kommt, sehe ich das relativ gelassen.


    Gruß Axel

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