Ich möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurück kommen.
Ich erteile der Werkstatt einen Auftrag. In dem Fall Jahresdurchsicht ohne Ölwechsel
Ich verstehe das Problem nicht. Die Werkstatt macht das und bekommt dafür auch eine adäquate Entlohnung.
In der Rechnung wird darauf hingewiesen, das kein Ölwechsel auf Kundenwunsch durchgeführt wurde. Nach Angaben des Kunden ist dieser vor 300 km in Eigenregie erfolgt.
Wenn man möchte kann man noch schreiben, das man den Kunden auf eventuelle Probleme bezüglich der Garantie hingewiesen hat.
Und fertig!
Ob nun ein Ölwechsel vor dem Winter (Standzeit) oder nach dem Winter durchgeführt wird, finde ich Latte. Hauptsache frisches Öl und Filter. Einen Motor für den dieser Unterschied entscheidend in der Haltbarkeit ist, will ich nicht.
Zitat zur Garantie:
Ein selbst durchgeführter Ölwechsel führt nicht automatisch zum Erlöschen der Herstellergarantie, sofern er fachgerecht nach Herstellervorgaben erfolgt. Wichtig ist die Verwendung des korrekten Öls und Filters sowie eine lückenlose Dokumentation (Rechnungen, Datum, Kilometerstand).
Tipp, Foto der Rechnung mit dem Kilometerstand.
Jedoch kann es allerdings im Fall eines Garantieanspruches im Zusammenhang mit dem Motor zu Diskussionen kommen.
Bei anderen Garantieansprüchen (Licht, Elektrik, nicht Motorteile, usw.)gibt es nach Europäischem Recht sowieso keine Diskussionen.