Reifenfreigaben, -bindung, Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • #1

    Da die Diskussion im Pirelli Scorpion Rally - Reifenthread bezüglich des Umganges mit Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen etwas weit vom Thema abwich, habe ich die betreffenden Beiträge hier noch einmal gesondert gesammelt.


    Grüße, Andreas
    *****************************************



    Deswegen also machen die Reifenhersteller UBBs für die AT. Weil sie nicht erforderlich sind. Ich glaub die wissen das besser als Du ob eine gebraucht wird oder nicht.
    hrboehm: Warte bis die UBB da ist.

  • #2

    In diesem Sinne argumentierst du ja schon seit einiger Zeit. Bisher bleibst du aber einen Nachweis deiner These schuldig.


    Dass keine UBB notwendig ist, bestätigt sogar das Bundesverkehrsministerium oder das KBA. Solange der Reifen die technischen Anforderungen 1:1 erfüllt, nach ECE R75 geprüft ist und in den jeweiligen Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung vorgeschrieben ist, wird auch keine UBB benötigt.



    Zum dem Reifen selbst - querorientiertes Profil wird im Straßenbetrieb deutliche Sägezahn-Bildung ergeben, dessen sollte sich jeder Käufer bewusst sein.

  • #3


    Hallo Manfred,
    mal ganz kurzer OT. Deine Beiträge die ich als Neuer hier bis jetzt gelesen habe sind immer sachlich und sehr informativ. Ich habe schon sehr viel auf hohem Niveau gelernt, besten Dank dafür und hoffentlich machst Du damit noch lange weiter.


    Allen ein schönes Wochenende, Thomas

  • #4

    Manfred
    Es geht bei dem Thema Reifenfreigabe nur darum, dass man sich gegen eventuelle Rechtsmittel absichert. Das Thema heisst dann Eigenverantwortung beziehungsweise Eigenhaftung, wenns denn mal gekracht hat. Der Unfallgegner will den verursachten Schaden ja nicht allein bezahlen wollen, das Rechtssystem braucht einen Schuldigen und wenn man dir das Fahren einer nicht genau im Fahrzeugschein eingetragenen Reifengröße nachweisen kann, kannst du schon mal einen Punkt von deiner Haben-Liste abziehen. Hier in diesem Fall sind es 2 Punkte, die das untermauern :
    1. der Reifen ist als Tubeless deklariert, nicht als TT/TL
    2. der Geschwindigkeitsindex lt. Hersteller ist V, nicht H wie im Fahrzeugschein vorgeschrieben.


    Beides sind sicherlich Punkte über die man großzügig hinweg sehen kann - sicher auch bei einer Fahrzeugkontrolle - im Schadensfall ist das aber doch was Anderes.


    Pirelli wird demnach sehr wohl eine Prüfung an der AT durchführen, sollte man eine Freigabe planen. Diese ist dann auch verbindlich für eine gefahrlose Nutzung des Reifens.


    lg,


    Steffen

    Africa Twin 2016

  • #5


    Das mag ja durchaus stimmen - aber ist es für mich "als Laien" erkennbar, ob die technischen Anforderungen 1:1 erfüllt sind (und mit welcher "Version" des Reifens)? Da muss man schon einiges an technischem Wissen über Reifen (Bezeichnungen etc) mitbringen. Und der Reifenhändler haftet zwar für seine Aussagen zu dem Thema - aber ob ich diese Aussagen im Zweifelsfall beweisen kann!?


    Da ist es schon sicherer auf eine UBB (oder Freigabe) zu warten - zumal die bei Metzeler/Pirelli recht schnell kommen dürfte. :pray:



    Gruß Frank. ;)

    CRF1000A+CBR1100XX+CBR1000RR

  • #6


    Steffen, ein Blick ins Reifentechnische Handbuch des Reifenherstellers offenbart, dass die Montage von TL-Reifen auf der Felge der AT in Verbindung mit einem passenden Schlauch zulässig ist. (Wird ggfs. nicht von einem Laien, spätestens aber im Klagefall vom Sachverständigen festgestellt. Desweiteren ist ein höherwertige Geschwindigkeitsindex immer erlaubt (wenn es keine Reifenbindung gibt).

  • #7


    Frank ich nehme an, dass du die beschriebenen Reifenmerkmale aus deiner Zulassungsbescheinigung mit denen auf dem Reifen abgleichen kannst und auch auf dem Reifen die ECE Kennung finden wirst. Wissen muss man dazu eigentlich nichts.... nur lesen und vergleichen muss man. Würde ich nach einer Reifenmontage eigentlich jedem empfehlen, alleine um die Drehrichtung zu kontrollieren.



    @All: Da es unter den freiheitsliebenden Motorradfahrern wohl genügend Fahrer gibt, die der alten Reifenbindung und der Jagd nach UBB nachtrauern, wünsche ich allen eine frohes "Waidmanns Heil"


    Es ist per se nicht verboten zu warten bis eine UBB vorliegt. Man darf diese auch zur persönlichen Rückendeckung gerne während der Fahrt mitführen (zu Hause nützt sie ja nichts...). Wer nur mit UBB andere Reifen als OEM aufzieht - ich hab nichts dagegen. Könnt ihr gerne so machen.


    Ich wünsche mir aber eines: Konstruiert keine Gründe weshalb ein Motorrad ohne Reifenbindung plötzlich eine UBB benötigt, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich bescheinigt, dass diese nicht notwendig ist.

  • #8

    Hallo Zusammen,


    ich habe lange im Reifenhandel gearbeitet und kann Manfred nur zu 100% zustimmen! Wenn in den Fahrzeugpapieren keine speziellen Hersteller und Profile drin stehen, könnt ihr alles auf die Felgen ziehen, was der eingetragenen Größe und dem Geschwindigkeitsindex/Tragfähigkeitsindex entspricht, punkt. Theoretisch sogar vorne z.B. ein Dunlop und hinten ein Pirelli, was zwar keinen Sinn macht, aber auf einer Reise unterwegs vielleicht nicht anders geht.


    Schlauchlosreifen mit Schlauch auf einer Schlauchfelge geht immer, Schlauchreifen auf Schlauchlosfelge = no go!


    Hört auf Euch ins Hemd zu scheißen. Was eine Herstellerfreigabe wert ist, zeigt ja wohl die Serienbereifung der AT.


    Bzgl. der Sägezahnbildung bei Blockprofilen muss ich Manfred ebenfalls zustimmem. Bei entsprechender Fahrweise, z.B. starkes Bremsen in die Kurve (Schräglage), tritt das aber bei so ziemlich jedem Reifen auf. Bei manchem halt mehr oder weniger.


    Gruß
    Olaf

    Gruß von der Bergstraße
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    Suzuki GSX 600-F; GSX-R 750 (2x); Aprilia RS 250; Pegaso 650; BMW R 1200 GS; z.Zt. DCT Tricolor mit TT-rundum-sorglos-Paket

  • #9

    Man kann nachvollziehen, dass viele Motorradhalter und -fahrer Bedenken haben, Reifen ohne Freigabe zu verwenden.
    Wer möchte schon das Risiko eingehen und im Schadenfall mit Gericht, Anwalt, Gutachter und Rechtsschutzversicherung sein vermeintliches Recht erstreiten?


    Ich bin mal den anderen Weg gegangen und habe die Schadenabteilung einer Versicherung angeschrieben, wie die sich verhalten, wenn keine Freigabe vom Hersteller vorliegt.


    Bisher habe ich trotz Erinnerung noch keine Antwort erhalten und werde mich jetzt über die Gruppen- und Abteilungsleitung nach oben durcharbeiten.

    CRF1000D Tricolor SD06 TKC70, HEED Bunker, TomTom 410 + Navigon Cruiser :auto-dirtbike:

  • #10

    Ach ja...guckt mal wofür es UBB's gibt. Viele der Reifen erfüllen die Anforderungen NICHT 1:1. Meisst den Speed-Index, oder es wird Mischbereifung freigegeben mit alten Modellen. Der Rest sing Gefälligkeitsdokumente für Zweifler, wie MICH :shifty: . Eigenlich haben wieder mal Alle Recht :violin:


    PS: DIe echte AT (XRV) noch Bindung und da braucht man die Feigaben :oops:

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

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