Reifenfreigaben, -bindung, Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • #11

    Ich kann auch nicht verstehen, was die ganze Aufregung soll!


    Wir hier in Österreich haben schon jahrzehntelang keine Reifenbindung ... und immer wieder musste ich mir von meinen deutschen Freunden und Internetbekanntschaften anhören "Ihr in Österreich habt es gut. Ihr könnt Reifen rauf geben wie es euch gefällt." Auch Mischbereifungen waren bei uns "immer" schon möglich. Und ich kenne keinen Fall, weshalb bei uns in Österreich ein Motorradfahrer wegen einer fehlenden Freigabe im Falle des Falles mit Regressforderungen seitens der Haftpflichtversicherung zu rechnen hatte bzw. konfrontiert wurde.


    Und nun habt ihr in Deutschland seit einigen Jahren diese gesetzliche Regelung ebenfalls ... aber nun ist sie manchen auch wieder nicht recht. ICH verstehe das nicht!

  • #13


    Und in Deutschland ist das genauso. Aber in Foren wird halt immer wieder (juristisches) Halbwissen und persönliche Ansichten mit Fakten verwechselt.

  • #14


    Tatsächlich? Zu wem darf ich den Frankenthaler-TüV denn zwecks Weiterbildung schicken, damit die endlich die andere Häflte des Halbwissens als Fakten anerkennen?


    Ich weiss nicht was das alles mit Regress-Forderungen von Verischerungen zu tun haben sollen, die nur dann möglich sind, wenn eine Veränderung ursächlich für einen Unfall war. Sowas zu verbreiten sind genauso Halb-Fackten. Übrigens: Reifenbindung in den Papieren oder nicht ist Sache das Herstellers und da war HONDA in D früher immer sehr vorsichtig. Das hat überhaupt nix mit dem Land zu tun. Die CRF ist meine einzige HONDA, die keine hat.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #15


    Wir sollten tunlichst trennen, zwischen Motorrädern die einer Reifenbindung unterliegen und Motorrädern die keiner Reifenbindung unterliegen.


    Wenn in den Fahrzeugpapieren eine Reifenbindung eingetragen ist, besitzt dies in D immer noch Rechtskraft und ist zu berücksichtigen. Bei anderer Bereifung ist die UBB mitzuführen. Das trifft so auf die alte XRV zu. Soll diese Reifenbindung unwirksam werden ist es notwendig, einen TÜV Prüfer zu finden der dies per Einzelabnahme erledigt. Die Chancen liegen durchaus bei 50:50....


    Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung eingetragen ist.. siehe weiter oben.


    Honda hat für alle Motorräder mit Erteilung der Betriebserlaubnis (Typzulassung) ab Oktober 2006 (oder war es schon 2005?) die Reifenbindung aus dem Zulassungsverfahren herausgenommen.


    Um den Bogen wieder zu den neuen Pirelli zu schaffen... sobald sie in den passenden Größen verfügbar sind, dürfen sie auch auf der AT montiert werden. Die neuen Pirelli sollen wohl als Gegenstück zu den Michelin Anakee Wild (Größen für die AT waren angekündigt, aber noch nicht lieferbar) auf den Markt gebracht werden.

  • #16


    Doch, ich denke schon dass das was mit dem Land zu tun hat.


    Wir haben 5 Hondas in unserer Familie - von Bj. 1995 - 2016. Und keine davon hat eine Reifenbindung. Es steht überall ausschließlich die die jeweilige Reifendimension in den Fahrzeugpapieren. Bei meiner verflossenen XRV Bj. 1997 war das übrigens genauso. Ebenso war es bei meinen beiden früheren Varaderos (Bj. 1999 bzw. 2004).

  • #17

    Moin!


    Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I erleichtert die Rechtsfindung. In meinem Schein steht hinsichtlich der Reifen lediglich die Größenangaben (unter 15.1 [Vorne] und 15.2 [Hinten]) drin. Kein Zusatztext wie er früher mal üblich war "Reifenbindung nach Angaben des Herstellers beachten!" oder ähnliches.


    Also darf auf meiner AT jeder Reifen, welcher den Größenangaben entspricht, auch gefahren werden, da Honda keine Vorgaben gemacht hat, welche die Betriebserlaubnis an einen bestimmten Reifen bindet. Das ist Zulassungsrecht. Im Übrigen habe ich gerade festgestellt, dass meine AT nach "e4*2002/24*3185*00" EG-Typgenehmigt ist. Also bereits E4 Zulassung trotz abschaltbaren ABS hinten.


    Was die Versicherungsgesellschaften versuchen durchzuziehen, um bei einem Schadensfall keine Zahlungen zu leisten, ist ein ganz anderes Paar Schuhe, nämlich Zivilrecht. Da geht es nicht um die Frage, ob der Reifen an dem Motorrad hätte gefahren werden dürfen, sondern vielmerh um die Frage "Hätte der Schaden bei Verwendung eines Reifens mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vermieden werden können?". Und in Fragen der Vermeidbarkeit von Folgen haben die eine sehr schmutzige Phantasie. Da werden Behauptungen aufgestellt, wo ich mir an den Kopf fasse.
    Beispiel: Helmpflicht bei Radfahrern - BGH verneint Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms. Essenz: Die Versicherer wollten einer Radfahrerin die Zahlungen wegen eines unverschuldeten Unfalls kürzen, weil sie keinen Fahrradhelm getragen hatte. Begründung: Wäre ein Helm getragen worden, so wären die Folgen des unverschuldeten Unfalls geringer gewesen. :doh: Immerhin haben die Richter hier den Versicherern diesen Zahn gezogen.


    Also bleibt mal was die Reifen angeht entspannt. Zumal es momanten noch relativ wenige Reifen gibt, welche für die AT verfügbar sind. Und ich denke mir, dass jeder Hersteller, der diese doch recht exotische Hinterradgröße produzieren wird, auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die AT ausstellen wird. Schließlich geht es da auch um Umsatz und Gewinn.

    Gruß Sascha


    "Das Leben ist zu kurz für Knäckebrot!"

  • #18

    Na also. Endlich Fakten :dance: Da kann ich endlich zustimmen :shifty:


    Aber noch Anmerkung um Irrtümer auszuschliessen: Typzulassung <> Erst-Zulassung des Fahrzeugs.


    SC54 Bj 2007 - Reifenbindung. Die CB1300 hatte glaube ich bis zum bitteren Ende 2014 Reifenbindung und einen Gutachter der mir das hier austrägt suche ich schon seit Jahren vergeblich.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #19


    HONDA D <> HONDA AT


    Es liegt daran, was HONDA im jeweiligen Land für vertretbar hällt und was nicht. Andere Hersteller haben auch in D schon viel früher keine Reifenbindung mehr verlangt. Da man in Ö-Reich ja nicht so schnell fahren darf, war man dort schon immer lockerer. Genau desshalb ist ja den Äpfel-Birnen-Aussagen hier manchmal zu wiedersprechen.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

    Einmal editiert, zuletzt von HaraldS50 ()

  • #20

    Deswegen hat es eben schon was mit dem Land zu tun ... :clap: :clap: :clap:


    Und ich durfte immer schon auch mit meiner Nichtreifenbindung bei euch in D so schnell fahren wie es erlaubt war ... da beißt sich doch die Katze in den Arsch.

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