Garantie-Fall .....praktischen Handhabung ....

  • #11

    wie ist denn das, wenn man's selber macht, also das Lager besorgt und tauscht? Ist dann die weitere Garantie flöten? Unterwegs auf Tour ja durchaus eine bewährte Vorgehensweise :whistle:

  • #12

    Einfach so einen Fall mit deinem FHH zu Hause VORHER besprechen, dann gibt es hinterher keine Probleme.....


    Im Gegensatz zur Gewährleistung muss bei Garantie-Reklamationen die Zustimmung des Garantiegebers abgewartet werden. Und diese hat "nur" zeitnah zu erfolgen, sprich er darf im Fall eines Falles sogar das Fahrzeug oder die reklamierten Teile besichtigen.


    Wer damit nicht einverstanden ist, darf gerne versuchen seine Ansprüche auf Gewährleistung bei seinem FHH geltend zu machen. Aber auch dieser hat das Recht, den Sachverhalt zu prüfen und dann zuzustimmen oder abzulehnen.


    Wenn hier jemand die Erledigung innerhalb eines Tages erwartet ist das zwar verständlich, wird bei einigen sogar klappen - aber man sollte mit seiner Erwartungshaltung auch realistisch bleiben und eine angemessene Zeit für die Prüfung des Sachverhaltes einräumen. Und saisonale Spitzen bzw. Urlaubszeiten haben da eine andere "angemessene" Zeit.

  • #14

    Warum redet Ihr eigentlich so wenig mit Euren Freundlichen? Zumindest hat das den Anschein. Insbesondere bei bekannten Schwächen habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass ein Anruf beim Freundlichen genügt und er hatte bereits alles in die Wege geleitet noch bevor ich auf den Hof gefahren bin. Es gab nur ein Problem, bei dem er mir nicht Hondaseitig helfen konnte. Das ist und bleibt mein faltiger Hintern, der mir regelmässig schmerzhaft einschläft ;) ist nur halb so witzig wie es sich anhört... :violin:

  • #15

    Also ein kaputtes Radlager würde ich garantet sofort tauschen lassen und dann den Antrag stellen.


    Mein Trippi ist allerdings auch schon seit Mitte März verschollen :doh: Ein Glück, dass ich nen 2. hatte :shifty:

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #16


    Korrekt, supersonic, nicht supasonic ;)
    Eine defekte Felge wegen Schlaglöchern etc. pp., wo man voll durchheizt, kann ich absolut verstehen. Ein Radlager im normalen Einsatz nicht. Das ist für mich ein Materialfehler, oder wie auch immer man das nennen will. Zur Not würde ich das von einem Anwalt klären lassen.

  • #17


    Jaja, die rechtsschutzversicherte Gesellschaft ... verdienen daran tun letztlich nur die Anwälte. :? Aber mach was du willst. Hab mir gestern nochmal die Garantiebestimmungen angeschaut ... Verschleißteile sind natürlich ausgenommen ... aber Radlager werden dann im Abschnitt "Insbesondere zählen dazu..." nicht angeführt ... wobei das nach meinem mMn natürlich nix heißt.


    BTW ... durch Schlaglöcher in Rumänien und Bulgaren bin ich auch schon "voll durchgeheizt" - nicht absichtlich, sondern einfach weil ich sie übersehen habe. War damals mit meiner Transalp. Aber außer 5 gerissenen Speichen am HR war kein Schaden zu beklagen. Kommt halt schon sehr aufs verwendete Aluminium an.


    Der Unterschied zw. "super..." und "supa..." hab ich schon wahrgenommen - aussagen soll es wohl bei das selbe. Das eine Mal mit richtiger, das andere mal mit eigener Schreibweise. ;) :mrgreen:

  • #18

    Ganz richtig. Warum soll ich auch nicht auf mein Recht bestehen? Und warum soll ich eine entsprechende Versicherung, sofern vorhanden, nicht dafür nutzen? Und natürlich mache ich was ich will. Alles andere ergibt auch keinen Sinn ;)
    Und wenn du durch ein Schlagloch heizt, dann ist es Pech oder Eigenverschulden, je nachdem. Und du hattest halt einen Schaden, besagte Speichen. Aber was genau möchtest du mir jetzt damit sagen? Ich würde das Thema jetzt nämlich gerne abhaken ^^ Ich denke ich habe klar gemacht, wie ich mich aufstellen würde bzgl. der Garantie. Das kann ansonsten jeder so handhaben, wie er mag - das hast du ebenfalls schon festgestellt. Damit dürfte ja dann alles geklärt sein, oder? :)

  • #19


    Ob es dein Recht ist, wird sich erst noch klären - ich wünsche dir dabei alles Gute.


    Eines aber würde mich noch interessieren ... solltest du eine entsprechende Versicherung haben, und diese Versicherung übernimmt aber die finanzielle Deckung für diese Sache wegen z.B. Geringfügigkeit (oder weil sowas nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten ist) nicht ... wirst du dann den Anwalt und die damit nicht unerheblichen Kosten auch aus eigener Tasche berappen? Das Risiko dies tun zu müssen ist ja entsprechend hoch.


    Bin auf alle Fälle schon gespannt wie die Sache ausgeht. Ich hoffe, du hältst uns am Laufenden.

  • #20

    Du hast auf jeden Fall was falsch verstanden :D Ich *würde* es so machen. Ich habe keinen Garantiefall mit Honda laufen.
    Darüber hinaus sagt mir die Versicherung im Vorfeld, ob die Kosten übernommen werden, daher keine Gefahr :)

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