Mischbereifung ok?

  • #11

    Die Ansichten sind, wie man sieht sehr verschieden. :think: Ich würd auf jeden Fall mal keine M+S mit Sommerreifen mischen.


    Der Versicherungschutz (Haftpflicht und Teikasko) ist mal definitiv nicht betroffen. Allerdings kann die Verischerung eventuell Regressansprüche bei erloschener ABE stellen. Aber nur, wenn die Veränderung ursächlich für den Unfall war und auch nur in Höher von 'ein paar Tausend €'. Da gibt es schon genug Urteile.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #13


    Dann wirds aber schwierig unter diesen Voraussetzungen legal unterwegs zu sein, oder?


    Unseren 90/90-21 gibts eigentlich nur in Diagonalbauweise. Und den 150er bekommst eigentlich nur mehr Radial ... sowas baut doch kein Hersteller mehr in Diagonalbauweise?


    Ansonst bin ich voll bei dir ... auch wenn's bei uns in Ö eh schon immer bei diesem Thema einfacher war.

  • #14


    Das wusste ich nicht.. haste mal wieder recht ;)


    Winter- u. Sommerreifen hätt' ich jetzt auch nicht gemischt. BT45 und TKC80 macht vermutlich auch kein Sinn, :)


    Aber ansonsten war die fehlende Reifenbindung für mich mit Kaufargument...

  • #15

    Fahre auch Heidenau vorne und TKC 70 hinten. Der Heidenau vorne hält länger und der Sägezahn ist nicht so schlimm wie beim TKC 70.

    Historie: ab 1969 DKW 250 CB 250 T 500 GT 750 CB 750 XL 250 mit Maico Rahmen war in Deutschland die erste gute Enduro mit Honda Motor, siehe Motorrad Nr. 7 von 1977 Bultaco 125 KTM 175 GS XBR 500 CBX 1000 V-Max VT 800 Sportster 1200 C G650X Country.

  • #16


    Was ist daran falsch ???
    Du schreibst es selbst :"Grösse, Traglast und Geschwindigkeitsindex müssen passen, Punkt"
    Wenn da was nicht passt (so wie beim TKC und beim K60), gehts eben nur mit Freigabe. (und M+S Kennzeichnung)
    Da nützt es auch nichts, wenn keine Reifenbindung eingetragen ist.
    Punkt. ;)
    Was in diesem Thread mit "Mischbereifung" gemeint ist, sollte klar sein.


    P.S.: Hier im Forum gibt es das Thema "Reifenfreigaben", obwohl bei der Twin keine Reifenbindung eingetragen ist.
    Meinst du, in dem Thread tummeln sich nur Spinner, die alle keine Ahnung haben ?

  • #17

    Harald: da hast du aber etwas Missverstanden.
    Die Kennzeichnung M+S ist genormt und ausschließlich von der Profilgestaltung abhängig. Mit Sommer- und Winterreifen hat das auf dem Motorrad nichts zu tun. Die Gummimischung für echte Winterreifen haben nur ganz wenige Motorradreifen, z. B. der K60 Silica bzw SiO2


    Was man allerdings nicht tun sollte ist, einen M+S Reifen (offroad Profil) mit einem Straßenreifen zu mischen. Strafen gibt es dafür meines Wissens aber auch keine.


    Zu den Reifenfreigaben: wie hier schon richtig geschrieben wurde sind bei Fahrzeugen ohne Reifenbindung (die gibt es schon länger nicht mehr: die Bindung an genau ein Reifenmodell) oder Reifenfabrikatsbindung (gleicher Hersteller vorne und hinten, Modell egal) die Reifenfreigaben nur getestete Empfehlungen der Hersteller, die mit genau diesem Motorrad überprüft und für gut befunden wurden. Wenn du als Nutzer jetzt eine Reifenpaarung ohne Freigabe aufziehst kann man dir dafür erstmal nichts, wenn aber was passiert kannst du keinen der Hersteller in Regress nehmen. Und bei unterschiedlichen Reifen können die komischsten Sachen passieren, teilweise auch mit Todesfolge (Hochgeschwindigkeitspendeln). Genau deshalb weigern sich Reifenhändler oftmals, Reifen(Paarungen) ohne Freigabe aufzuziehen.

  • #18


    Auch das ist wieder teilweise falsch und stellt den Sinn einer Freigabe in Frage.


    Also noch mal : Fast alle grobstolligen Reifen sind nicht für die Maximalgeschwindigkeit der Twin zugelassen. Stichwort "Geschwindigkeitsindex".
    Damit darf man sie eigentlich nicht mit der AT fahren.
    Damit das doch legal geht, hat der Hersteller den Reifen vorschriftsmäßig geprüft und eine Bescheinigung erstellt.


    In dieser steht es dann auch expilizid drin :

    "Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.
    Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)
    "
    ---------------------------------------------------


    Und nochmal : In unseren Papieren steht 90/90-21 54H und 150/70R18 70H Geschwindigkeitsindex H = 210 km/h


    Deshalb kann man eben NICHT jeden Reifen aufziehen der z.B. nur bis 160 km/h gegeignet ist. (Wie den hinteren TKC80)
    (auch nicht wenn er rund ist, auf die Felge passt und den richtigen Tragfähigkeitsindex hat und nach Gummi riecht)


    Weiter unten steht dann immer sowas:
    "Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene
    Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß dererteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet."


    Wenn ein Hersteller andere Reifenkombinationen freigibt, wird das auch dokumentiert.


    Ich würde daher nicht davon ausgehen, daß man so einfach K60 und TKC80 gleichzeitig fahren darf.
    Nicht mal TKC70 und 80 zusammen.


    Ich weis, daß der TüV und die Polizei das auch nicht genau checken, aber spätestens der Gutachter der
    gegnerischen Versicherung würde nach einem Unfall einen Strick daraus drehen.


    Dass auch Reifen mit dem Index "M" Spaß machen, ist eine andere Geschichte.

  • #19

    Mit den 2018er-Modellen kündigt Honda an:


    Montage grober Blockprofil-Bereifung wird von Honda für zulässig erklärt


    Mal sehen, was die damit meinen und für welche Modelle es gelten wird.

    CRF1000D Tricolor SD06 TKC70, HEED Bunker, TomTom 410 + Navigon Cruiser :auto-dirtbike:

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