Pivot Pegz Fussrasten
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#7 Zitat von schumnig
na wenn wir uns schon hier so intensiv damit beschäftigen, sollte ein Hinweis auf die je nach Bundesland unterschiedlich bestellten "Technischen Prüfstellen für den Kfz-Verkehr" nicht fehlen, die nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO Änderungsabnahmen und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durchführen dürfen.
Desweiteren könnte die Frage aufkommen, inwiefern die 'Offroader' davon betroffen sind?
??? Verstehe ich nicht. Die StVZO gilt in allen Bundesländern, weil es Bundesrecht ist.Es geht auch nicht darum wie fähig oder unfähig oder großzügig oder engstirnig der Prüfer ist.
Es geht schlichtweg um Rechtskonformität. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, aber jeder sollte wissen, dass es nicht zulässig ist.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
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#8 Zitat von fridolinIch habs bei den PP drauf ankommen lassen und der TÜV hat die auch nie beanstandet. So what?
Grattuliere. Und Ich habe ne Lenkererhöhung für die RD07a nicht abgenommen bekommen, weil in der ABE -2002 stand und meine EZ 2003 ist. Damit ist offiziell die ABE nicht gültig. So what? Jetzt geh ich halt zu nem anderen TüV. Will aber ja vielleicht nicht jeder.
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#9 Zitat von HaraldS50Grattuliere. Und Ich habe ne Lenkererhöhung für die RD07a nicht abgenommen bekommen, weil in der ABE -2002 stand und meine EZ 2003 ist. Damit ist offiziell die ABE nicht gültig. So what? Jetzt geh ich halt zu nem anderen TüV. Will aber ja vielleicht nicht jeder.
Genauso machst es. Oder kaufst halt eine mit passender ABE. -
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