Beiträge von Der_Commander

    Der komplette erste Satz sagt zusammengefasst folgendes.


    Du bist nicht versichert wenn einer der Punkte zutrifft

    • Keine BE
    • Kein berechtigter Fahrer
    • Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Und wir müssen dir dann auch keine Alternativen nennen bei denen du dein Geld zurück bekommst oder die dir helfen den Schaden zu regulieren.



    Einen angenehmen Tag

    Der_Commander

    Jap, habe ich.

    Geht darum ab wann die Versicherungspflicht nicht mehr besteht oder in welchem Fall ein Schaden nicht von einer Versicherung sondern einer juristischen Person gezahlt wird.


    Und allein mit diesem Punkt sind wir raus und nicht mehr versichert.


    Der Rest vom Absatz bezieht sich auf andere Sachverhalte und kommt hier nicht zur Anwendung.


    Grüße

    Der_Commander

    Leider falsch, sobald die Betriebserlaubnis erloschen ist, auf welchem Wege auch immer darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.


    zu finden in: StVZO §19 Abs.5 Satz1


    Auszug aus dem PfVG (PflichtVersicherungsGesetz):


    § 3 Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten

    Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. Soweit der Dritte jedoch von einem nach § 2 Absatz 1 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter Ersatz seines Schadens erlangen kann, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers.



    Daher kann man efjot gerne Recht geben in seiner Aussage.

    Wenn was passieren sollte, ist der Halter komplett selbst haftbar ohne Schutz durch eine Versicherung.



    Da ein Krad bezüglich der Steuer nur am Hubraum bemessen wird, kommt zumindest keine Steuerhinterziehung zur Liste hinzu.


    Eine OWi liegt aber dennoch vor nach StVZO §69a Absatz 2 Punkt 1b.


    Um ein paar Kilo zu sparen würde ich das nicht riskieren und mir lieber was leichteres kaufen oder zum Sport gehen.


    Jetzt zur technischen Seite:

    Wenn Honda diese ganzen Systeme verbaut hat, werden diese sicherlich auch bei der Motorsteuerung berücksichtig, daher kann (muss nicht zwingend) der Motorlauf schlechter ausfallen oder Fehlermeldungen auftreten.

    Ist es den Aufwand/Nutzen wirklich Wert zu riskieren, dass man sich seinen Motor kaputt machen könnte?




    Grüße

    Der_Commander

    Geiler Scheiß 👍


    Wünsche dir schonmal allzeit gute Fahrt mit der Neuen auch wenn es noch etwas dauert.


    Ich hätte im September Urlaub, brauchst du eine Mitfahrgelegenheit zur neuen Maschine?😂😂


    Grüße

    Der_Commander

    Gestern hab ich auch noch eine Runde durch den Harz gedreht.


    Obligatorischer Stopp an einem der vielen Grenzdenkmäler.


    Nach dem Foto kam ein Jungspund auf seiner S51 auf dem Hinterrad vorbei, das hab ich so schnell nicht realisiert aber der hat das locker 250 m Vorderreifen schonend gemacht 😂



    20250730_203659.jpg


    Grüße

    Der_Commander

    Versandkosten nicht inbegriffen.



    Moin Leute,


    habe hier ein bisschen an Zubehör für die Insta360X4, meine ist mir leider weggeflogen und deshalb brauche ich das Zubehör nicht mehr.


    Folgendes ist enthalten:

    - 1x Akku

    - 2/3 Wind Mic Muff

    - 1x Lens Cap

    - 1x Ladecase für Akku

    - 1x Standard Lens Guards

    - 1x Thermohülle





    Grüße

    Der_Commander