Alles anzeigenBei den alten ATs (750er) war die Baureihe 07 noch nach (nationaler) ABE zugelassen, die 07a hingegen schon mit EU-BE. Beide hatten Doppelscheinwerfer, aber nur bei der 07a waren beide als Abblend- und Fernlichtscheinwerfer ausgelegt und zugelassen (obwohl beide Modelle bis auf Marginalien baugleich waren).
Bei der HU können Baugruppen in ihrer Ausführung und Funktion nach nationalen oder EU Richtlinien geprüft werden.
pro Baugruppe wird dann eine dieser Prüfgrundlagen festgelegt und muss für alle Teile dieser Baugruppe angewendet werden.
Hier muss man dann die Unterschiede kennen und sein Fahrzeug in einer Baugruppe konform zu der angewandten Prüfgrundlage haben.
so kann auch die rd07 die Ausführungen der rd07a fahren.
sollten bei den Schlussleuchten Unterschiede bestehen müsste geschaut werden ob die Änderung der Abblendlichter mit den bestehenden Schlussleuchten innerhalb der gewählten Prüfgrundlage passend sind.
Grüße
Der_Commander
