Alles anzeigenWenig. Die Versicherung muss nachweisen, dass die illegale Veränderung ursächlich für den Unfall war.
Leider falsch, sobald die Betriebserlaubnis erloschen ist, auf welchem Wege auch immer darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
zu finden in: StVZO §19 Abs.5 Satz1
Auszug aus dem PfVG (PflichtVersicherungsGesetz):
§ 3 Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten
Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. Soweit der Dritte jedoch von einem nach § 2 Absatz 1 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter Ersatz seines Schadens erlangen kann, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers.
Daher kann man efjot gerne Recht geben in seiner Aussage.
Wenn was passieren sollte, ist der Halter komplett selbst haftbar ohne Schutz durch eine Versicherung.
Da ein Krad bezüglich der Steuer nur am Hubraum bemessen wird, kommt zumindest keine Steuerhinterziehung zur Liste hinzu.
Eine OWi liegt aber dennoch vor nach StVZO §69a Absatz 2 Punkt 1b.
Um ein paar Kilo zu sparen würde ich das nicht riskieren und mir lieber was leichteres kaufen oder zum Sport gehen.
Jetzt zur technischen Seite:
Wenn Honda diese ganzen Systeme verbaut hat, werden diese sicherlich auch bei der Motorsteuerung berücksichtig, daher kann (muss nicht zwingend) der Motorlauf schlechter ausfallen oder Fehlermeldungen auftreten.
Ist es den Aufwand/Nutzen wirklich Wert zu riskieren, dass man sich seinen Motor kaputt machen könnte?
Grüße
Der_Commander