Beiträge von Der_Commander
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So, Zwischenstand kurz vor Weihnachten.
SD13, EZ05/24, 46.700km
Keine größeren Probleme, Ende August / Anfang September noch das true adventure camp mit anschließendem Alpenbesuch mal eben durchgezogen.
Nach den Alpen musste ich zwar den Motorschutz gerade hämmern aber an der Maschine war außer Staub nichts weiter dran 💪
Danach die ersten Kilometer so wirklich zu Zweit unterwegs hat auch alles geklappt, nur das Licht musste minimal nachgestellt werden.
Grüße
Der_Commander
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Moin Leute nochmal eine kleine Info zu OBD-II:
Die Verbindung zwischen Fahrzeug und Diagnosegerät ist genormt. Info aus EUR-Lex Verordnung (EU) 44/2014 ergänzend zur VO(EU) 168/2013
Anhang XIII Anlage 1 Punkt 3.12:
"Die Schnittstelle für die Verbindung zwischen Fahrzeug und Diagnosegerät muss genormt sein und sämtliche Anforderungen von ISO 19689:2016 „Motorcycles and mopeds — Communication between vehicle and external equipment for diagnostics — Diagnostic connector and related electrical circuits, specification and use“ (Krafträder und Mopeds — Kommunikation zwischen Fahrzeug und externer Ausrüstung für die Diagnose — Diagnosestecker, Spezifikation und zugehörige Schaltungen sowie deren Benutzung) oder ISO 15031-3:2004 „Straßenfahrzeuge — Kommunikation zwischen Fahrzeug und externer Ausrüstung für die abgasrelevante Diagnose — Teil 3: Diagnosestecker, Spezifikation und zugehörige Schaltungen sowie deren Benutzung“ erfüllen. ......."
Somit haben wir hier zwei Normen die den Steckertyp vorgeben.
Der 4-pol Anschluss von Honda und anderen Herstellern gehört hier aber nicht dazu.
Um ein Fahrzeug genehmigen zu lassen muss man aber den Verordnungen entsprechen und diese erfüllen, oder man nutzt die Möglichkeiten Fahrzeuge in Umlauf zu bringen indem man sagt:
"die Funktion / der Anschluss nach Verordnung ist mit handelsüblichem Zubehör gegeben"
siehe hierzu folgenden Auszug aus der Verordnung
Anhang XIII Anlage 1 Punkt 3.13:
".....Der Fahrzeughersteller muss einen Adapter für den Anschluss an das universelle Lesegerät bereitstellen. Dieser Adapter muss eine für die gewerbliche Verwendung in einer Werkstatt geeignete Qualität besitzen. Er ist in nichtdiskriminierender Form allen unabhängigen Marktteilnehmern auf Antrag zur Verfügung zu stellen. Hersteller dürfen einen angemessenen und verhältnismäßigen Preis für den Adapter verlangen, wobei sie die für den Kunden aufgrund dieser Entscheidung des Herstellers zusätzlich entstehenden Kosten berücksichtigen sollen. ....."
In der Norm ISO 19689:2016 wird übrigens auch die Position unter der Sitzbank empfohlen, verpflichtend ist allerdings nur eine geschützte und gut zugängliche Lage.
Gelesen in einem frei zugänglichen Auszug der Norm, da wollte ich dann doch keine 80€ für ausgeben...
Die Funktionen welche die Schnittstelle erfüllen muss sind in den oben genannten Verordnungen übrigens auch klar definiert, Hersteller sind aber frei darin mehr Funktionen zu implementieren und die Mindestanforderungen somit "Über zu erfüllen"
Wenn jemand von euch mehr wissen möchte, viel Spaß beim lesen von Verordnungen und Richtlinien.

Die Verordnungen sind im EUR-Lex übrigens frei zugänglich und meist in allen Sprachen, welche innerhalb der EU vertreten sind, verfügbar
Alles anzeigenKann ich selber mit dem Stecker was anfangen
Man kann damit selbst etwas anfangen, ist nur die Frage nach dem Mehrwert.
Ich habe das DMD T865-X und den OBD-II Adapter und kann somit Fehlercodes auslesen/zurücksetzen wenn vorhanden oder aktuelle Fahrzeugdaten abrufen wie bspw. Drosselklappenstellung, Drehzahl oder aber die Geschwindigkeit ohne den 10% einprogrammierten Aufschlag von Honda.
Grüße
Der_Commander
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Ich habe jetzt vier BT Verbindungen:
iPhone mit ATiPhone mit Cardo
iPhone mit CarPlay Adapter
Cardo mit AT
Erstmal alles löschen.
Dann folgende Schritte.
1. Cardo mit AT verbinden.
2. iPhone mit Car Play adapter verbinden.
Die Verbindung Bluetooth iPhone zu AT wird automatisch eingerichtet.
Verbindung iPhone zu cardo brauchst du nur um Headset einzustellen oder ähnliches aber nicht für die Funktionen auf der AT
Grüße
Der_Commander
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Guten Morgen zum 4. Advent,
Also ich für meinen Teil finde E-Autos vom technischen Standpunkt wunderbar und auch die Fahrdynamik und der Komfort sind meiner Meinung nach um Welten besser.
Das Auto wird genutzt um von A nach B zu kommen und dabei möchte ich es so komfortabel wie möglich haben. Besser als ohne einen dröhenden Verbrenner geht es doch gar nicht. Ja natürlich spielt die Verarbeitung und Fahrwerk usw. eine enorm große Rolle aber der Zugewinn in der fehlenden Lärmbelastung ist doch super.
Das Problem bei mir ist allerdings die eher fehlende Ladeinfrastruktur wobei besser gesagt das unpassende Ladeszenario für mein Einsatzgebiet.
Von den Streckenlänge und dem Fahrprofil täglich würde es für mich persönlich nichts besseres geben als einen Stromer allerdings gibt es bei den Kundenbesuchen und auch an der Wohnung keine Möglichkeit zu laden.
Das nimmt mir dann wieder so wesentlich viel Komfort weg, dass ich den Schritt auf Elektro noch nicht vollzogen habe.
Grüße
Der_Commander
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Platsch bekommt bei all den schönen Motiven auf dem Forumskalender 2026 schon riesige Vorfreude auf die nächsten Touren und die nächste AT auf der es weiter auf Reisen geht.
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Grüße
Platsch und Der_Commander
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Auch hier sind die Kalender unbeschadet angekommen nachdem die Paketstation und meine App kurz nicht wollten kam ich jetzt aber doch an das wertvolle Gut heran.
Grüße
Der_Commander
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Mischbereifung stellt bei den neuen AT, seit der SD04, kein Problem dar.
Alle Fahrzeuge welche eine EG-Typengenehmigung aufweisen müssen sich nur an die in der ZB1 beschriebene Reifengröße halten.
Bei EG genehmigten Fahrzeugen gibt es keine Reifenbindung, da die Hersteller dafür sorgen müssen, dass die Fahrzeuge ausreichend Bauraum aufweisen um die genannte Reifengröße aufnehmen zu können unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen und der fahrdynamischen Ausdehnung der Reifen.
Somit ist man vollkommen frei bei Hersteller und Modell der Reifen, dies gilt einzeln je Achse.
Natürlich sollte man sich selbst überlegen ob man gewisse Reifenmodelle miteinander kombinieren sollte.
Grüße
Der_Commander
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Bei mir gab es eine Dashcam für das kommende Kfz.
Bin täglich mit dem Auto unterwegs und merke wie die Leute rücksichts-/kopfloser durch die Weltgeschichte fahren.
Im Falle eines Falles erhoffe ich mir hiermit etwas mehr Sicherheit wenn im Nachgang eines Unfalls etwas behauptet wird was nicht den Tatsachen entspricht.
Grüße
Der_Commander
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Bei den alten ATs (750er) war die Baureihe 07 noch nach (nationaler) ABE zugelassen, die 07a hingegen schon mit EU-BE. Beide hatten Doppelscheinwerfer, aber nur bei der 07a waren beide als Abblend- und Fernlichtscheinwerfer ausgelegt und zugelassen (obwohl beide Modelle bis auf Marginalien baugleich waren).
Bei der HU können Baugruppen in ihrer Ausführung und Funktion nach nationalen oder EU Richtlinien geprüft werden.
pro Baugruppe wird dann eine dieser Prüfgrundlagen festgelegt und muss für alle Teile dieser Baugruppe angewendet werden.
Hier muss man dann die Unterschiede kennen und sein Fahrzeug in einer Baugruppe konform zu der angewandten Prüfgrundlage haben.
so kann auch die rd07 die Ausführungen der rd07a fahren.
sollten bei den Schlussleuchten Unterschiede bestehen müsste geschaut werden ob die Änderung der Abblendlichter mit den bestehenden Schlussleuchten innerhalb der gewählten Prüfgrundlage passend sind.
Grüße
Der_Commander
