Beiträge von Der_Commander

    Die SD13 hat zum Glück ein höheres Windschild als die SD08, ebenso mit der Verstellung an dessen Haltepunkten der Forumswinkel befestigt werden kann.


    Da steht das Tablet niedriger als das Windschild, oder eben drüber wenn ich das Windschild für mehr Abkühlung ganz unten habe.


    Während Fahrpausen bleibt es angeschlossen im Halter, außer ich möchte während der Pause schauen wo es als nächstes lang geht.


    Grüße

    Der_Commander

    Um zum Navi zurück zu kommen.


    Ich habe das

    DMD T865X von thork racing.


    Es ist ein rugged Android Tablet mit einer eigens entwickelten Navigationslösung.

    In der eigenen App gibt es mehrere Ansichtsseiten und für die Navigation eine Vielzahl an Einstellungen.

    Wenn man ein Ziel auf der Karte auswählt, kann man die Karten vom DMD nutzen oder direkt eine andere Navi-App wählen.


    Tracks und Routen werden ohne Probleme importiert und nicht nachberechnet.

    Man kann während der Fahrt GPX Tracks aufzeichnen.


    Der Onlineplaner hat einen guten Funktionsumfang und schlägt einem sogar nur aufgrund der gesetzten Wegpunkte mehrere Alternativrouten vor mit verschiedenen Beschränkungen (Autobahn meiden, keine Maut)


    Weiterhin kann man TPMS verbinden, es gibt ein passendes OBD dongle um Fehlercodes auszulesen und zu löschen oder um sich einfach nur Fahrzeugdaten anzeigen zu lassen. Dazu kommt Dank Android eine große Kompatibilität zu Controllern um seine Hände nicht vom Lenker nehmen zu müssen.


    Verschiedene Halter geben dir genug Möglichkeiten eine passende Befestigung zu realisieren.


    Das Tablet ist auch gut um es für Kleinigkeiten Zuhause zu nutzen wie beispielsweise diesen Beitrag zu verfassen.




    Bei jeder Witterung super Ablesbarkeit, regelt besser und schneller als das Display der AT.



    Überzeugte Grüße

    Der_Commander

    Es geht bei einem Semi-aktiven Fahrwerk aber ja genau nicht darum, dass man es ein einstellt.



    Das Fahrwerk regelt kontinuierlich während der Fahrt indem es auf Fahrmanöver und Untergründe reagiert und somit in jeder Lage eine bessere Figur macht (so zumindest die Theorie).


    Grüße

    Der_Commander

    Der komplette erste Satz sagt zusammengefasst folgendes.


    Du bist nicht versichert wenn einer der Punkte zutrifft

    • Keine BE
    • Kein berechtigter Fahrer
    • Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Und wir müssen dir dann auch keine Alternativen nennen bei denen du dein Geld zurück bekommst oder die dir helfen den Schaden zu regulieren.



    Einen angenehmen Tag

    Der_Commander

    Jap, habe ich.

    Geht darum ab wann die Versicherungspflicht nicht mehr besteht oder in welchem Fall ein Schaden nicht von einer Versicherung sondern einer juristischen Person gezahlt wird.


    Und allein mit diesem Punkt sind wir raus und nicht mehr versichert.


    Der Rest vom Absatz bezieht sich auf andere Sachverhalte und kommt hier nicht zur Anwendung.


    Grüße

    Der_Commander

    Leider falsch, sobald die Betriebserlaubnis erloschen ist, auf welchem Wege auch immer darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.


    zu finden in: StVZO §19 Abs.5 Satz1


    Auszug aus dem PfVG (PflichtVersicherungsGesetz):


    § 3 Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten

    Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. Soweit der Dritte jedoch von einem nach § 2 Absatz 1 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter Ersatz seines Schadens erlangen kann, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers.



    Daher kann man efjot gerne Recht geben in seiner Aussage.

    Wenn was passieren sollte, ist der Halter komplett selbst haftbar ohne Schutz durch eine Versicherung.



    Da ein Krad bezüglich der Steuer nur am Hubraum bemessen wird, kommt zumindest keine Steuerhinterziehung zur Liste hinzu.


    Eine OWi liegt aber dennoch vor nach StVZO §69a Absatz 2 Punkt 1b.


    Um ein paar Kilo zu sparen würde ich das nicht riskieren und mir lieber was leichteres kaufen oder zum Sport gehen.


    Jetzt zur technischen Seite:

    Wenn Honda diese ganzen Systeme verbaut hat, werden diese sicherlich auch bei der Motorsteuerung berücksichtig, daher kann (muss nicht zwingend) der Motorlauf schlechter ausfallen oder Fehlermeldungen auftreten.

    Ist es den Aufwand/Nutzen wirklich Wert zu riskieren, dass man sich seinen Motor kaputt machen könnte?




    Grüße

    Der_Commander