Im letzten sind leider viele Fehler, den muss ich einzeln sezieren
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Ich erlaube es mir mal auf meine "Fehler" zu antworten. Die übrigens nur auf die Fabrikatsbindung im allgemeinen bezogen waren und nicht auf deinen speziellen Fall.
Das ist leider komplett falsch. Es geht um ein Motorrad, auf dem vorne nur die Reifengröße 3.00-21 ohne Reifenbindung eingetragen ist.
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Ja, dann ist bei diesem einen Motorrad kein Spielraum gegeben, andere Motorräder, welche aber im COC verschiedene Größen stehen haben dürfen die Größen welche dazwischen liegen auch fahren.
Muss man halt immer schauen auf was man eine Aussage anwenden möchte und nicht direkt sagen stimmt nicht.
Doch, genau das ist das Ergebnis der neuen Regelung
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Ergebnis einer Regelung hat nichts damit zu tun, dass die von mir angezweifelte Sinnhaftigkeit besteht oder eben nicht. Wenn ein eingetragenes Reifenfabrikat nicht mehr produziert wird steht der Kunde im Anschluss wieder blöd da.
Also auch keine falsche Aussage.
Aber doch, seit 01.01.24 dürfen nur noch bestimmte Reifenmodelle eingetragen werden das ist ja genau das Problem.
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Korrekt hierfür gibt es die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller falls die Reifendimensionen nicht direkt vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden.
Wenn Reifenhersteller A einen Reifen freigibt kann man diesen eintragen und natürlich das ganze Prozedere wiederholen für Reifen mit identischen Dimensionen von Herst. B, sehe ich aber generell keinen Sinn drin.
Freigegebene Reifengröße nehmen mit Zusatz "nur genehmigte Fabrikate" und gut ist, dann hat der Kunde die Wunschgröße und wenn sich dann noch mehr Hersteller dazu entscheiden "Ja der Reifen darf auch auf Maschine XY gefahren werden" ist alles fein und man muss nicht den gleichen Ablauf unnütz oft durchlaufen.
Meine bescheidene Meinung zu dem Thema in einem Bereich der in vielen Sachen eh viel zu kompliziert gemacht wird obwohl es nicht sein müsste.