Beiträge von Der_Commander

    Ich erlaube es mir mal auf meine "Fehler" zu antworten. Die übrigens nur auf die Fabrikatsbindung im allgemeinen bezogen waren und nicht auf deinen speziellen Fall.


    Ja, dann ist bei diesem einen Motorrad kein Spielraum gegeben, andere Motorräder, welche aber im COC verschiedene Größen stehen haben dürfen die Größen welche dazwischen liegen auch fahren.

    Muss man halt immer schauen auf was man eine Aussage anwenden möchte und nicht direkt sagen stimmt nicht.

    Ergebnis einer Regelung hat nichts damit zu tun, dass die von mir angezweifelte Sinnhaftigkeit besteht oder eben nicht. Wenn ein eingetragenes Reifenfabrikat nicht mehr produziert wird steht der Kunde im Anschluss wieder blöd da.


    Also auch keine falsche Aussage.

    Korrekt hierfür gibt es die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller falls die Reifendimensionen nicht direkt vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden.

    Wenn Reifenhersteller A einen Reifen freigibt kann man diesen eintragen und natürlich das ganze Prozedere wiederholen für Reifen mit identischen Dimensionen von Herst. B, sehe ich aber generell keinen Sinn drin.


    Freigegebene Reifengröße nehmen mit Zusatz "nur genehmigte Fabrikate" und gut ist, dann hat der Kunde die Wunschgröße und wenn sich dann noch mehr Hersteller dazu entscheiden "Ja der Reifen darf auch auf Maschine XY gefahren werden" ist alles fein und man muss nicht den gleichen Ablauf unnütz oft durchlaufen.



    Meine bescheidene Meinung zu dem Thema in einem Bereich der in vielen Sachen eh viel zu kompliziert gemacht wird obwohl es nicht sein müsste.

    Kopiert aus deinem PDF und in Google übersetzt:


    1) Für den öffentlichen Straßenverkehr: LKW, PKW, SUV (geltende gesetzliche Vorschriften beachten)

    2) Für Geländefahrzeuge wie Geländewagen, Pickups, LKWs, Buggys, Quads


    Info aus dem PDF:

    ECE R10: Funkentstörung

    ECE R149: Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen (Leuchten) und -systeme


    Würde also auch ohne zu mutmaßen behaupten, dass die Lichtbar nicht an dein Motorrad darf.


    Weiterhin ist durch das demontierte Windschild die Bauartgenhmigung nicht mehr gegeben.



    Grüße

    Commander

    Dann setzte dich im direkten Vergleich am besten mal auf eine Ktm 890 Adventure oder auf eine Husqvarna Norden 901 nur um zwei adventure Bikes zu nennen, generell geht es mit allen 890er Motoren so.

    Durch den tiefen Tank der alles an Wind und Wasser von vorne abschirmt ist dir richtig warm.


    Und sicherlich ist auch nicht jede Harley wärmer als AT oder GS, ich bin mal so frei und behaupte, dass du nicht jedes Modell von Harley gefahren bist. 🤷



    Meiner Meinung nach ist die AT sehr angenehm auch bei wärmerem Wetter und mit Leder an den Beinen.

    Davon versucht man momentan eher weg zu kommen indem man sagt, alles was innerhalb der Größen welche serienmäßig gefahren werden dürfen liegt darf drauf solange das Fz eine ABE oder EG-Typgenehmigung hat.

    Heißt also Fz mit einer Einzelbetriebserlaubnis fallen hier leider raus.


    Fabrikatsbindung stößt halt an die Grenze wenn die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden. Weiterhin ergibt es wenig Sinn 10x die identische Reifendimension nur von anderen Herstellern eingetragen zu haben.


    Auch die oft mitgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen auf einem speziellen Modell wird bald nicht mehr anzutreffen sein.


    Dafür gibt es jetzt Herstellerbescheinigungen von den Reifenherstellern, die eine unproblematische Nutzung von Reifen außerhalb der vom Fahrzeughersteller angegebenen Dimensionen ausweisen.

    Diese müssen dann natürlich in die Papiere eingetragen werden, geht aber auch ohne Fabrikatsbindung.