Beiträge von Der_Commander
-
-
Das wichtigste ist, du musst den automatischen Modus deaktivieren zum umstellen.
Wenn du das 24h Format eingestellt hast kannst du auch wieder auf automatisch zurück schalten.
-
Pssst darf keiner wissen 🤣🫶👍
Von der Försterwende oder von der Übung "Wie hebe ich mein Moped auf"? 🤔😅
-
Heute eine kleine Runde zum Feierabend gedreht.
Benutzt ihr eigentlich regelmäßig den Trip B Zähler? 😅
-
Im letzten sind leider viele Fehler, den muss ich einzeln sezieren
Ich erlaube es mir mal auf meine "Fehler" zu antworten. Die übrigens nur auf die Fabrikatsbindung im allgemeinen bezogen waren und nicht auf deinen speziellen Fall.
Das ist leider komplett falsch. Es geht um ein Motorrad, auf dem vorne nur die Reifengröße 3.00-21 ohne Reifenbindung eingetragen ist.
Ja, dann ist bei diesem einen Motorrad kein Spielraum gegeben, andere Motorräder, welche aber im COC verschiedene Größen stehen haben dürfen die Größen welche dazwischen liegen auch fahren.
Muss man halt immer schauen auf was man eine Aussage anwenden möchte und nicht direkt sagen stimmt nicht.
Doch, genau das ist das Ergebnis der neuen Regelung
Ergebnis einer Regelung hat nichts damit zu tun, dass die von mir angezweifelte Sinnhaftigkeit besteht oder eben nicht. Wenn ein eingetragenes Reifenfabrikat nicht mehr produziert wird steht der Kunde im Anschluss wieder blöd da.
Also auch keine falsche Aussage.
Aber doch, seit 01.01.24 dürfen nur noch bestimmte Reifenmodelle eingetragen werden das ist ja genau das Problem.
Korrekt hierfür gibt es die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller falls die Reifendimensionen nicht direkt vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden.
Wenn Reifenhersteller A einen Reifen freigibt kann man diesen eintragen und natürlich das ganze Prozedere wiederholen für Reifen mit identischen Dimensionen von Herst. B, sehe ich aber generell keinen Sinn drin.
Freigegebene Reifengröße nehmen mit Zusatz "nur genehmigte Fabrikate" und gut ist, dann hat der Kunde die Wunschgröße und wenn sich dann noch mehr Hersteller dazu entscheiden "Ja der Reifen darf auch auf Maschine XY gefahren werden" ist alles fein und man muss nicht den gleichen Ablauf unnütz oft durchlaufen.
Meine bescheidene Meinung zu dem Thema in einem Bereich der in vielen Sachen eh viel zu kompliziert gemacht wird obwohl es nicht sein müsste.
-
Warum raten und mutmaßen?
Kopiert aus deinem PDF und in Google übersetzt:
1) Für den öffentlichen Straßenverkehr: LKW, PKW, SUV (geltende gesetzliche Vorschriften beachten)
2) Für Geländefahrzeuge wie Geländewagen, Pickups, LKWs, Buggys, Quads
Info aus dem PDF:
ECE R10: Funkentstörung
ECE R149: Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen (Leuchten) und -systeme
Würde also auch ohne zu mutmaßen behaupten, dass die Lichtbar nicht an dein Motorrad darf.
Weiterhin ist durch das demontierte Windschild die Bauartgenhmigung nicht mehr gegeben.
Grüße
Commander
-
Heute morgen schön geputzt
Und jetzt schon wieder zwei große Flecken auf dem Windschild. 😅
Auf geht's zur Moto GP.
-
-
Probesitzen auf der 24èr hinter Frank (aber diesmal hinter Commander-Frank )
Falls Ried-Frank jetzt schon bestellen musste sollten die Koffer von HeavyDuties anscheinend auch gut sein.
-
Welche E- Nummer
Ohne es zu wissen würde ich mal vermuten, dass es sich dann um E-Nummern für EMV oder elektr. Sicherheit handelt, bringt wie du sagst im Straßenverkehr leider nichts.
Dazu bräuchten wir die genaue Nummer und könnten dann schauen wofür die steht.