Alles anzeigenAch so, noch eine Frage,
kommst du mit deinem Fahrzeuggewicht und der Anhängerkupplung nicht in diese blödsinnige Regelung zum Fahrtenschreiber rein?
Wenn ich das richtig im Kopf habe, heißt es:
Bei Überschreitung von Anhängelast plus Fahrzeug von gesamt 7,5 t müsste ein Fahrtenschreiber vorhanden sein.
Diese Fahrtenschreiberstory haben gerade viele Wichtigtuer (meist Youtuber) aufgebauscht, um Klicks zu bekommen. An der Sache ist relativ wenig dran, wenn man sein Womo privat zugelassen hat. Betreffen tut das nur die, die das Womo geschäftlich angemeldet haben und auch geschäftlich nutzen und dann über die 7,5t kommen. Ist in den Gesetzten leider nicht ganz so eindeutig, darum momentan viel Verwirrung und bei einigen auch Panik. Zudem gibt es auch schon von Behörden die Entwarnung, das "Güter" für den täglichen eigene Bedarf nicht zum Gütertransport zählen (darum geht es ja). Auch die Mitnahme eines eigenen Autos oder Motorrades zählt somit nicht zum Gütertransport.
Gruß Axel