Vielleicht wurde es schon mal gepostet, keine Ahnung. Trotzdem finde ich es Nett.
Beiträge von Africa Twin on Tour
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Wo ist denn die Grenze zwischen Tipps geben und alles besser wissen?
Wie wäre es wenn du deine Aussage bzgl. Rücknahme nach Täuschung mit entsprechenden Urteilen belegen würdest?
musst halt lesen, was geschrieben worden ist. Und Googeln dann findest du schon was. Und Link Zitat #61 lesen.
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Das ist ja dann eine ganz andere Voraussetzung. Wenn ich als Verkäufer gefragt werde ob, und dann meine Zustimmung gebe, dann ist das ja okay. Bei deinem erstmaligen Posting ist das aber so rüber gekommen, als dass du Händler kennst, die das ohne zu fragen weitergeben ... und das wäre für mich nicht okay.
Wenn ich ein Motorrad jemanden verkaufe, muss ich mit dem eh nicht befreundet sein. Und auch mit anderen Menschen, z.B: hier aus dem Forum muss ich auch nicht befreundet sein. Du wärst wahrscheinlich keiner ... ist aber auch egal, für dich und mich.
Beim Händler - Gewährleistung AFAIK
Privat - gar nichts. Zumindest ich schließe beim Kaufvertrag sämtliche möglichen Haftungsansprüche aus, mit dem Vermerk "Gekauft wie besichtigt". Das wäre mMn auch zuviel verlangt, wenn man von privat eine Gewährlseistung einräumen müsste.
Nach der Vita des Fahrzeugs gefragt gebe ich natürlich alles an positivem und negativem an, was ich weiß. Nachdem ich aber meist ein 2.-7. Besitzer bin, kann ich natürlich nicht sagen was vor meinem Besitz geschehen ist.erstmal da lesen dann Urteilen was Gewährleistung bedeutet für den Privatverkauf bzw. eine arglistigen Täuschung ist.
Das mag vielleicht in Öziland anders sein als wie in Deutschland, aber dazu kann ih nichts sagen was Öziland anbelangt.
Motorrad Privatverkauf – Gewährleistung und Rücknahme? - CUSTOMBIKEUnter welchen Voraussetzungen muss beim Motorrad Privatverkauf Gewährleistung gegeben beziehungsweise ein Motorrad sogar zurückgenommen werden?custombike.deHier mal ein paar Beispiele was Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bedeutet.
Ich kaufe ein Motorrad, fahre zum nächsten KD Werkstatt und der stellt fest das sich der Rahmen verzogen hat, bist du als Käufer voll in der Gewährleistung und musst den vollen betrag zurückerstatten. Sowas kann z.B. bei Offroad passieren wenn mal das Motorrad mal bei Offroadstrecken bei 40 km/h hinlegt. Selber muss man das garnicht merken.
oder
Das Motorrad ist viel in Offroaden unterwegs gewesen und es hat sich ein Harris am Motorrgehäuse gebildet was auch nicht ersichtlich war, aber nach dem Verkauf leckt es dann öl, dann bist auch in der Gewährleistung auch als Privatverkäufer weil es nicht angegeben wurde.
Das nennt man dann arglistige Täuschung.
Klartext auch Privat haftet man darüber, wie bereits erwähnt gibt es fälle wo der Privatverkäufer das Fahrzeug zurücknehmen muss.
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Ja habe anscheinend hier den Nagel auf den Kopf getroffen, was Ehrlichkeit heißt beim gebrauchten Verkauf eines Motorrades.
Darum kaufe ich nur noch beim Händler, kaufe sowieso nur Neufahrzeuge. Weil gebrauchte Motorräder die Angeboten werden, erstens viel zu teuer gehandelt werden und ausserdem nicht die Wahrheit gesagt wird.
Und was Privat verkauf anbelangt, seid ihr auf den falschen Dampfer. auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder ist, heißt es noch lange nicht das der Verkäufer in Haftung genommen werden kann.
Dazu gibt es auch Urteile darüber, wenn ein Versteckter Mängel nicht angegeben wurde.
Oder z.B. gekauft wie gesehen wird schon lange nicht mehr anerkannt vor den Gerichten, die Rechtslage sieht ganz anders aus.
Möchte auch hier nicht weiter diskutieren, ich sage immer nur, Ehrlichkeit fährt am längsten.
Es ist auch schade hier im Forum, dass hier jeder sofort angegriffen wird wenn er Tipps gibt, stattdessen weiß auf einmal jeder alles besser.
Ich frage mich, wozu man dazu den Händler braucht.
Zumindest in Deutschland stehen diese Angaben im Fahrzeugbrief,
unter Umständen auch im Serviceheft.
Oder habe ich den Hintergrund dieser Diskussion falsch verstanden?
Nur die Alten Fahrzeugbriefe steht das drin, die neuen Fahrzeugbriefe werden immer neu Ausgedruckt, da kannst nur unter dem Eintrag erkennen wieviele Vorbesitzer gegeben hat 1,2,3,4
Im Serviceheft steht eventuell es drinnen wenn der Eintrag eingetragen wurde. Es gibt auch Motorräder wo kein Serviceheft mehr gibt.
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Wer ein gebrauchtes Motorrad kauft, muss damit rechnen, dass er kein Neufahrzeug erhält. Weder von Privat noch vom Händler.
Wenn ich beim Händler kaufe habe ich Garantie, und privat nur bedingt.
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Wenn er ein guter Händler ist macht er genau das nicht. Schließlich ist er beiden verpflichtet ... und mE und auch aus gesetzlicher Sicht wiegt der Datenschutz höher als das Verlangen des Käufers zu wissen, wer der letzte Halter war.
BTW ... In Österreich wird schon seit mind. zwei Jahrzehnten nicht mehr eingetragen, wer der jeweils aktuelle Besitzer eines Kfz ist/war ... das macht natürlich auch die Recherche, wieviele Vorbesitzer das Kfz hat schwierig ... die jeweiliegen Namen und Adressen nahezu unmöglich.Ich kaufe die Katze doch nicht im Sack, ich weiß sogar dass es Händler gibt die dazu fragen, das wenn du ein Moped verkaufst das er auch den neuen Käufer die Adresse weiterleiten dürfen. Musst halt als Verkäufer dazu Unterschreiben lassen was Datenschutz anbelangt.
Und der was das nicht macht hat sowieso was zu verbergen.
Da ich schon mindestens 80 Motorräder gekauft und Restauriert habe kann ich dazu einiges erzählen was alles verschwiegen wurde. Schade ist es nur das Ehrlichkeit auch von Verkäufern nicht mehr wahrgenommen wird.
Die Hauptsache ist doch ich habe jetzt einen Blöden gefunden der das Moped gekauft hat. Es gibt auch Ahnungslose die nicht so viel Ahnung haben von Motorrädern die halt auch nur mal Sonntags spazieren fahren möchten, und genau diese Leute verkauft man die Katze im Sack. Nach mir die Sinnflut.
Leider ist es so, du und ich werden dies nicht ändern können.
Ich gebe gerne Auskunft wenn ich ein Motorrad Verkaufte, der mich über den Händler Kontaktierte. Denn ich habe nichts zu Verschweigen, Ehrlichkeit fährt am längsten.
So meine Meinung, was ihr macht ist mir Egal ich mache solche Deals auf keinen Fall.
Mann trifft sich im Leben immer zweimal, daher immer freundlich und Ehrlichkeit was sowas anbelangt.
Manche denken anders als ich, dann ist es halt so, aber eine Freundschaft gibt es dann auch nicht.
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Ich packe in meinen ganz neuen Seitenkoffer... Deutschland, Bananenrepublik, Taka-Tuka-Land
Ich packe in meinen ganz neuen Seitenkoffer.. Taka-Tuka-Land, Pippi Langstrumpf, Villa Kunterbunt
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Weiterhin gibt es auch zwei Versionen vom Kauf, einmal online Kauf und direkt kauf beim Händler. Wenn du einen Online Kauf bei einen Motorrad machst und Unterschreibst ist er nicht verpflichtet vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier gibt es Knebelverträge.
Ein Kumpel von mir ist so gegangen mit einen online Kauf, nur mit Not und mühe ist er vom Vertrag zurückgetreten da er innerhalb von 8 Std. Kontakt mit dem Händler getreten war, aber dies ist eine Freiwillige Sache vom Händler. Kauf war eine Susi Versys 1000
Es war ein Händler aus Stuttgart der sehr viele Motorräder anbietet. Namen nenne ich jetzt nicht.
"Muss" er das? Wenn mein Händler dies tun würde, hätte er ich als Kunden verloren. Ich gebe mein Fz. doch nicht bei einem Händler in Zahlung, um mich danach evtl. mit künftigen Käufern herumzuschlagen...
Es ist schon richtig das ein Händler den Vorbesitzer nicht nennen darf wegen den Datenschutz, aber ein guter Händler der nichts zu verbergen hat gibt dir das.
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Hatte auch Blitzer.de, wobei mir die Pro Version optisch nicht gefallen hatte. Daher die kostenlose Variante genutzt.
Habe nur ab und zu manuell auf der Karte geschaut wo grad mobile Blitzer sind und dann die App nicht mehr während der Fahrt genutzt.
Habe auf meiner Pendelstrecke kurz vor nem Tunnel ne Stelle wo regelmäßig Blitzer stehen (Anhänger, machmal auch mobil).
ca 20 m hinter einem variablen Tempolimit Schild mit 80, manchmal auch 60.
Bei der täglichen Fahrt ist man evtl schon mal in Gedanken, daher habe ich nun nen Ooono. Ist unauffällig, piepst nicht so oft wie Blitzer.de und läuft auch automatisch...... Wird man bei einer Kontrolle erwischt kostet das wohl 75€ und nen Punkt, da ist mancher Straßzettel teurer....
Musst halt nicht offen liegen lassen den Ooono, dann ist es kostenfrei und spart dir 1 Punkt in Flensburghausen Sammelstelle für Punkte 🤣
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Offroad- und Winterfahrten sind nicht justiziabel.
Selbstverständlich ist das auch zu bewerten, wurde das Fahrzeug ausschließlich nur auf Offroad strecken bewegt oder im Winter gefahren, gibt es Abzüge, Klartext nachfolgende Lagerschäden können auftreten und ich werde dies in Abzug nehmen. Auch weiterhin würde ich ein solches Fahrzeug nicht kaufen, ist aber Ansichtssache. Fahre ich weiterhin viel Offroad und im Winter dann schaut es anders aus. Oder möchte ich nur in der Saison fahren. Auch ein Händler muss die Angaben machen wenn ich danach frage, ebenfalls muss auch ein Händler die vorheriger Adresse rausrücken wenn ich danach frage. Macht er das nicht lass ich auch die Finger davon von diesen Fahrzeug, und suche mir einen anderen Händler.