Alles anzeigenDa stimm ich dir zu, ich sehe sowas als gegenseitige Absprache mit Zustimmungen der beteiligten Personen. Wer das nicht will muss es auch nicht tun. Aber das berührt die StVO nicht, da ich weder sage wie groß der Abstand zu sein hat noch wie schnell jemand fahren soll. Die Nichtüberholregel ist freiwillig und wird halt von jedem selbst bestimmt. Ich habe kein Überholverbotsschild auf meiner Jacke und der andere muss nicht überholen wenn er nicht will
Ich setze keine Regel der StVO außer Kraft und nötige auch keinen das zu tun. Der andere beschließt lediglich mich nicht zu überholen auch wenn er es könnte und dürfte. Das ist alles.
Es ist auch kein Szenario denkbar was aufgrund der "Nichtüberholabsprache"zu einem Unfall führt, da dieser nur durch fehlenden Abstand bzw. unangepaßte Fahrweise des Hintermänner passieren kann.
Das einzige, was man da dann bedenken könnte, wäre, ob derjenige in die Gruppe passt. Ich meine, wenn 5 Fahrer damit einverstanden sind, dass die Reihenfolge eingehalten wird und einer sagt, er will lieber überholen (dürfen), dann würde mein Bauchgefühl mir raten, den Fahrer als Solokünstler auf Tour zu schicken...