Der Austausch erfolgt dann, wenn der Händler es als erforderlich einstuft. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, aber wozu etwas tauschen, was nicht kaputt ist?
Es gibt eine Prüfanweisung, die eindeutig besagt, ob die Einheit belastet wurde/wird und ob sie umgehend ersetzt werden muss.
die Korrosion und das, Anbrechen der Lötstellen passiert ausschließlich, wenn das Kabel zu stramm sitzt und die Schutzkappen offen sind. Dann wird zwingend getauscht, da keiner weiss, wie es innen aussieht.
Pflicht für den Halter ist die Vorstellung zur Prüfung und Entscheidung durch den Händler. Der Tausch ist ein Recht. Wer also den Tauschschalterblock haben will, der kriegt ihn auch. 😁
LG
Roman