Beiträge von RomanL

    Der Austausch erfolgt dann, wenn der Händler es als erforderlich einstuft. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, aber wozu etwas tauschen, was nicht kaputt ist?

    Es gibt eine Prüfanweisung, die eindeutig besagt, ob die Einheit belastet wurde/wird und ob sie umgehend ersetzt werden muss.

    die Korrosion und das, Anbrechen der Lötstellen passiert ausschließlich, wenn das Kabel zu stramm sitzt und die Schutzkappen offen sind. Dann wird zwingend getauscht, da keiner weiss, wie es innen aussieht.


    Pflicht für den Halter ist die Vorstellung zur Prüfung und Entscheidung durch den Händler. Der Tausch ist ein Recht. Wer also den Tauschschalterblock haben will, der kriegt ihn auch. 😁


    LG

    Roman

    Das, was in solchen Fällen gern übersehen wird, sind Kontaktprobleme. Bei gar nicht so wenigen neuen Fahrzeugen sind Masseverbindubgen schlecht gereinigt, Crimpungen lose oder gar Isolierung mit eingecrimpt. Da kann der beste Akku und der fitteste Starter nix mehr reißen, wenn der Strom gar nicht ankommt.

    Im Sommer reicht das gerade noch, im Winter nicht mehr.


    Insofern ab zum Händler und die Kabelpfade prüfen lassen. Schlaue Kollegen schrauben alles 1x ab, säubern die Anschlüsse und bauen es wieder zusammen. Dabei entfernt man eingeklemmt Teile ebenso wie man Scheuerstellen oder lose Augen erkennt.


    Effekt in 9 von 10 Fällen: Fehler dauerhaft weg. Wenn nicht: Starter oder Relais. Beides kann auch bei fast neuen Bikes schon Grütze sein.


    Allerdings hilft hier im Forum meckern und pöbeln da eher nix. Da muss man schon seine Verbraucherrechte gegenüber Honda (!) einfordern. 😁🍻


    LG

    Roman

    Ausser in der EU sind weltweit E-Roller und Bikes in unendlicher Zahl unterwegs. Das Zauberwort heisst Wechselakku, wo sich speziell in China und Indien 4 Großhersteller zusammengetan haben Un eine Standardschnittstelle anbieten. Ergo kann man überall mal fix den Akku tauschen für kleines Geld. Die Akkus werden turnusgemäß gewartet und getauscht wenn nötig, und der, Verbraucher merkt davon nix.


    Da dieses System innerhalb der EU fehlt, sind dann solche Klimmzüge wie "40kg Akku zum Laden nach oben schleppen" angesagt. Und ja, da verstehe ich schon, dass man das nicht als gleichwertigen Ersatz für schnelle Benzintankvorgänge auf dem Nachhauseweg ansehen mag.


    Noch dazu verbieten sogar manche Hausbewirtschafter das Abstellen und Laden größerer E-Bike- oder Rollerakkus im Haus ganz (Brandtthema). Dann wird es noch mal unhandlicher (bzw. nahezu unmöglich) mit dem von Dir genutzten Modell. 🤔😕


    Insofern kann ich die Entscheidung zur Abgabe in Deinem Fall sogar sehr gut nachvollziehen. Konzept gut, Umsetzung mangelhaft.

    In einem asiatischen oder indopazifischen Land hingegen wäre E-Roller ganz klar meine Wahl. Da passt das, Ecosystem einfach - nicht nur öko. 😉


    LG

    Roman

    Auch wenn es wiederholt nicht verstanden wurde: Der Entfall der Fabrikatsbindung hat nichts mit der Zulässigkeit des Betriebes zu tun. Wenn die Papiere nicht berichtigt wurden, ist der Betrieb nicht zulässig. Ist identisch zu Bauartänderungen, die zwar bereits vom AaS geprüft und für zulässig beschieden wurden, in den Papieren aber noch nicht eingetragen sind.

    Der Gesetzgeber geht bei einem kurzfristigen Betrieb bis zur erstmöglichen Eintragung von einer erlaubten Duldung aus, danach aber nicht mehr.

    Beim Teifenthema dto.

    Das lernt der Besserwissende, spätestens nach dem ersten Unfall oder einer etwas pingeligeren Kontrolle. 😉

    Aber so ist das halt immer mit dem geballten juristischen Forenwissen... 🍻


    LG

    Roman



    PS: Und ja, die Reifen Findung ist hinfällig geworden - allerdings nur sachlich, nicht auch formal. Zwei Paar Schuhe...

    Und wie man es ganz legal und ohne jedes künftige Problem hinbekommt, schrieb ich ja schon vor Wochen. 😁


    Am Ende läuft es wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter - und dann auch nur Vermutung statt Wissen angesammelt... Cest la vie.

    Das ist vermutlich eine freundliche Bestätigung Deines Daseins a la Indien. Bekannterweise hat UK ja eine der größten indischen Diasporas weltweit...und wer weiß, wer da unterm Helm steckt?. 😉


    PS: Ist natürlich nicht ganz ernst gemeint, aber das Kopfwackeln der Briten sieht schon sehr skurril aus. Kenne das selbst, und hab das am Anfang für alles gehalten - nur nicht für nen Gruß. 🤣

    Bild Nr. 2 erzählt Dir alles, was Du wissen musst... Und ja, DA dürftest Du fahren. 😁


    LG

    Roman

    Das betreffende Kabel ist auch nicht bei allen Bikes zu kurz. Wenn dort keine Spannung beim Volleinschlag drauf ist, muss die Einheit nicht mal getauscht werden. Der Verlegepfad macht viel aus - bis zu 3cm mehr oder weniger.

    Am besten einfach erst mal hinfahren und den Händler seinen (Prüf)Job machen lassen. Danach kann man immer noch schauen, wann es am besten in den Tourenpln passt. Ist ne Sache von 1h - wenn alles im Hause ist...oder halt gar nicht erforderlich...


    LG

    Roman

    Wie sollte denn der Zwitter aussehen? Kraft und Durchzug der XTZ aber schmal wie die XRV? Der Schwerpunkt lag bei beiden zu hoch, und das, was bei der XTZ gerade noch optimierbar war in Sachen Gabel, da war die XRV ein Totalausfall. Insofern hätte ein Zwitter auch ganz böse schief gehen können - z. B. von Beiden das Schlechteste kombiniert... 😂


    Was den TDM-Motor angeht, wäre das -mit ner vernünftigen Gabel und Bremse dazu- definitiv der Fortbestand der XTZ geworden. Das 1200er Eisenschwein war schlicht ein Irrweg. Aber den haben zu der Zeit viele beschritten - deutsche Hersteller inklusive...


    Apropos Schweizer Bedüsung: Mit vernünftiger Abstimmung und Nachdenken vor dem ersten Startversuch springt auch die, Standardbedüsung 1A an im Winter. Meine 750er muckt jeder bei 35'C noch bei -8. Alles, eine Frage der Pflege und Optimierung. Und ja, alles, Serienteile - außer dem Endtopf.

    Verbrauch 6,6-7,5 Liter, und ganz ohne Überhitzungsschäden. 😎


    LG

    Roman

    Sachlich richtig, formal nicht. Wenn in den Papieren Gleichbereifung eintragen ist (und das ist sie bis EZ 2024 noch häufig), dann muss das zwingend erst ausgetragen werden. Das ist kein Akt und nicht teuer - zumindest als Bußgeld und anschließende Austragung. 😁


    Aber auch da gilt: Ausprobieren, Erfahrung machen, lernen... 😉


    LG

    Roman



    Ach und noch was: Ob ausgetragen oder nicht - das Fahrverhalten bleibt das Selbe...gut oder schlecht... 😂🤣

    Als Gruppenfahrer ist es immer ein guter Ansatz, eher Opportunist zu sein als Individualist.

    Gruppe = Plural = Individuum erst im zweiten Rang. Wer also seine individuelle Freiheit so wichtig nimmt, der muss dann halt allein fahren.

    Ich fahre seit Jahren in verschiedenen Gruppen, Bullis, Bikes..und arbeite mit bunt zusammengewürfelten Teams aus aller Herren Länder. Bisher immer erfolgreich - dank Zuhören und Respekt.


    Wichtigste Grundregel: KEINER ist wichtiger als die Gruppe - und ganz bestimmt und erst recht nicht der "Leitwolf". Es bestimmt immer das Vermögen des schwächsten Gliedes und die Sicherheit der ganzen Gruppe.


    Wer das nicht versteht, der ist halt kein Gruppenfahrer. Ist ja 'n freies Land... 😎


    DLzG

    Roman


    PS: Wer schon mal Unfälle in der Gruppe Dank gelebte "Individualismus" miterlebt hat, der hält sich gern und weit von solchen Mitfahrern fern. Probiert es ruhig mal aus, wenn ihr anderer Meinung seid!


    Manchmal lehrt die Erfahrung mehr als jede Belehrung. 😁😎