Das Thema ist weder neu noch strittig. Kommt es zum Unfall und der Gutachter findet nicht zulässige Bauartgenehmigungen, dann gibt es nur zwei Ausgänge: 1. Die Veränderung ist ursächlich für den Unfall - volles Programm. Strafbarkeit ist gegeben, OWiG greift, Versicherung hat unbegrenzte Rückforderungsrechte. 2. Der Umbau ist nicht ursächlich, OWiG greift, Regress ist beschränkt auf 10.000,-.
Den Rest lernt der geneigte Frager dann vor Gericht. 😁
LG
Roman
PS: Ohne Unfall aber bei TÜV oder Kontrolle aufgefallen, steht das Bike bis zum Rückbau und Barzahlung des Bußgeldes. Cest la vie, aber manche lernen halt nur so, welche Rechtsgrundlagen wann und wie greifen. 😉