Beiträge von bwm

    Das stimmt so nicht. Bei stockendem Verkehr darf rechts schneller gefahren werden als links. Dabei gilt (nicht in Gesetzestext gegossen aber in der Rechtsprechung so üblich), dass rechts nicht mehr als 20 km/h schneller gefahren werden darf als links und das ganze bis zu einer maximalen Geschwindigkeit (des stockenden Verkehrs) von 60. Sonst müssten ja beim anfahren auf das Stauende alle in der freien rechten Spur bremsen weil sich alle links sammeln. Das ist nicht so.

    https://www.bussgeldkatalog.or…ur%20langsam%20f%C3%A4hrt.


    Allerdings wurde seit letztem Jahr die Durchfahrt der Rettungsgasse explizit verboten (davor war es nur verboten, Einsatzkräfte zu behindern) und damit bleibt tatsächlich in einem normalen Stau nirgends mehr genügend Platz zum vorbeifahren. Seitenstreifen zu befahren war vorher schon verboten, jetzt auch die Rettungsgasse. Damit hat man nirgends mehr genügend seitlichen Platz zum vorbei fahren.


    Allerdings habe ich noch nie von einem Motorradfahrer gehört, der wegen Befahren der Rettungsgasse oder des Seitenstreifens tatsächlich eine Strafe zahlen musste. Das kann aber Zufall sein.

    Ja, sorry. Da hab ich mich wohl verlesen. 1000 ist immernoch reichlich aber nicht so übertrieben wie ich dachte.


    Das mit der Öse gilt nur für abnehmbare Anhängerkupplungen. Die Öse ist ja dafür da, die Bremse auszulösen, falls irgendwas bei der Anhängung schief geht. Wenn die AHK fest ist dann zählt eine Schlaufe um die AHK als Befestigung an einem festen Anbauteil.

    36.000er bei MCF Berlin Reinickendorf für 2017er AT DCT


    19AW für 193,32€

    2 Unterlegscheiben Ablassschrauben 1,43€

    2 Mal Ölfilter 18,09€

    4,2L Öl 10W-40 75,17€

    Kettenfett (trotz Kettenöler) 1,19€

    Abzüglich 10€ Rabatt vom Neukauf dort

    Abzüglich 50€ Rabatt, weil bei der 24.000er die Zündkerzen getauscht wurden (obwohl erst bei 48.000 fällig gewesen wäre)

    In Summe 247,27€

    Wären aber ohne Sonderrabatt 307,27€ gewesen


    Kann sein, dass die Summe der Einzelpositionen nicht stimmt. Ich hab manuell 19% Märchensteuer drauf gerechnet

    Aufgrund der Calimoto Beigabe in der computer Bild wird das ja in allen Foren gerade rauf und runter diskutiert. SP Connect bin ich nicht begeistert von, weil man da eine passende Hülle benötigt, die ganz schön dick ist. Und eben die Kamera Thematik, die auch mit Vibrationsdämpfern denke ich nicht gelöst sein wird.

    Induktiv Laden könnte zu thermischen Problemen führen, gerade innerhalb der Hülle. Kabel laden darf man nicht weil USB an beiden enden eingesteckt und beim Laden nicht wasserdicht ist. Die Buchse selbst am Handy mag wasserdicht sein aber beim laden kann Wasser in die Buchse kriechen und Kontakte miteinander Kurzschließen. Ich will daher ein Blackview BV9100

    https://www.amazon.de/Blackvie…ladung-Grau/dp/B07XLX98VL

    in einer simplen Halterung (RAM-Mount X-Grip) nutzen. 13.000mah Akku sollte über den Tag halten und die Kamera in dem Ding ist mir egal. Das wird dann ein reines Navi-Handy.

    Großer... 10.000 daN sind 10 Tonnen. Davon abgesehen, dass diese Gurte absolut unhandlich und unnötig schwer sind.. Wenn du diese Gurte auch nur annähernd so doll spannst wie du sie spannen kannst verziehst du dir damit Gnadenlos den Rahmen / Sturzbügel / Gabel.

    Lastaufnahmemittel müssen gesetzlich vorgeschrieben mit einer großen Sicherheit gerechnet werden. Mindestens Faktor 3 wenn ich mich recht entsinne. Das heißt dass jeder deiner Gurte fast einen Sattelzug gerade hängend aufnehmen könnte, ohne zu reißen. Bei meinen 400 daN Gurten könnte also jeder Gurt 1,2t halten ohne zu reißen. Bei einem Winkel von 45 Grad zwischen Hänger und Gurt (die hinteren sind ja bei einem Auffahrunfall interessant und die haben bei mir eher einen Winkel kleiner als 45 Grad und gehen auch üblicherweise relativ gerade nach hinten) bleiben also noch 850 Kilo pro Gurt in horizontale Richtung. Mal 2 sind 1700 Kilo. Die würden also einen Unfall mit 7G standhalten.

    Ich hab auch weil ich den Ketten was gutes tun wollte an beiden Moppeds einen Dual Injector verbaut. Beide sind von Anfang an an beiden Motorrädern über Nacht immer leer gelaufen. Hab das mit Kabelbindern an allen Gummitüllen vorübergehend in den Griff bekommen. Irgendwann im Laufe des ersten Jahres haben dann beide wieder angefangen, zu Tropfen. Bei mir ist bei beiden Motorrädern (unterschiedliche Kettenöler dran... 1 mal Rehoiler mit Dellorto Pumpe und 1 mal CLS Kettenöler) unten das Plastikteil im Bereich der Düsen quasi aufgeplatzt. Ich nehme den Dual Injector jetzt nur noch als Halter für einen normalen Schlauch. Komplett unbrauchbarer Schrott

    In nem anderen Forum wird seit November ausgiebig darüber diskutiert, hier scheinbar noch nicht. Dabei betrifft das die AT auf ganz besondere Art. Die Freigabe von Motorradreifen wurde neu geregelt


    Vorweg: Nachlesen kann man das
    https://www.motorradonline.de/…x3LKx-H1cMUB6rTDzPRFd0sHk


    https://www.adac.de/-/media/pd…GTEIXm7UvwdkGs16Fvx1UnUnQ


    Hier mal meine Zusammenfassung aus dem ADAC Dokument:
    - für alle Motorräder mit EG Typgenehmigung bzw mit CoC Freigabe wurden sämtliche bestehende Reifenbindungen aufgehoben. Es gelten nur die "harten Fakten" in den Papieren, also Geschwindigkeitsindex, Lastindex oder Dimension
    - jetzt gibt es 2 Fälle, wo die Neuregelung zum Tragen kommt:
    - Fall 1: Motorrad hat eine CoC aber man will einen Reifen montieren, der eine andere Dimension hat (z.B. bei eingetragener Reifengröße in Zoll aber Reifen hat mm Maß) oder einen niedrigeren Last- oder Geschwindigkeitsindex hat
    Die früher ausreichende Reifenfreigabe reicht nicht mehr aus. Stattdessen muss die Abweichung in die Papiere eingetragen werden.


    - Fall 2: Motorrad hat keine CoC sondern noch eine ABE (also als Typfreigabe)
    Hier gelten alte Reifenbindungen weiter und jede Änderung muss eingetragen werden


    Das ADAC Dokument ist da leider etwas verwirrend aber unter
    https://fragdenstaat.de/anfrag…ifenzulassungen-kraftrad/
    Findet sich in der Antwort vom 22. Oktober 2019 16:41 die folgende Auflistung


    Danach habe ich noch Heidenau kontaktiert. Das war die Anfrage an Heidenau:


    und die Antwort von Heidenau


    Das heißt für die AT:
    wenn der gewünschte Hinterreifen die Dimension 150/70R18 oder 150/70ZR18 hat kann man ihn ohne Reifenfreigabe und ohne Eintragung verwenden. Wenn der Reifen aber die Dimension 150/70-18 hat (- statt R) heißt das, dass der Reifen eine Diagonalbauweise hat und eingetragen werden muss!
    Das betrifft alle Reifenhersteller.
    Wenn man auf die Continental-Seite mit den Reifenfreigaben geht kommt ein Inhaltlich gleicher Text mit der Auflistung von frag-den-staat.de
    http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de


    Bei Conti steht in dem Dokument der "Reifenfreigaben" für die Africa Twin
    http://www.reifen-freigaben.de/pdf/0792.09.pdf
    an den Reifen mit niedrigerem Speedindex als H der folgende Satz
    A1 M+S Bereifung, Vmax Geschwindigkeitsaufkleber verwenden. M+S Bereifung nur zulässig bis 30.09.2024 und nur wenn vor 2018 produziert.
    Das heißt: laut Heidenau kann man bei EU-homologierten Fahrzeugen (fast alle ab Baujahr 2000) weiterhin mit M+S Aufkleber einen niedrigeren Speedindex fahren, laut Conti geht das nicht.