Die Ausnahmen Zielen aber allesamt auf die Wiederherstellung des Originalzustands ab. Dass du z. B. nach einem Tachowechsel den km Stand anpassen darfst. Oder wenn du deinen VW Bulli auf anständige Offroad Bereifung umgerüstet hast, die nunmal einen wesentlich größeren Außendurchmesser hat. Oder auch wenn du legal die Übersetzung geändert hast (wird das Signal wirklich am Getriebe abgegriffen? Ich dachte, das kommt vom hinteren ABS Sensor. Es kommen schließlich pro Radumdrehung ganze 94 Signale vom Sensor).
Eine Veränderung des Zustands gemäß COC (=Serienzustand) auf einen anderen Zustand bräuchte eine Freigabe oder Einzelabnahme oder sowas in der Art. Auch, wenn der Originalzustand 10% schneller als real wäre (was er zumindest bei mir nicht ist) ist das immernoch der einzige Zustand, der ein Gutachten hat. Und den speed o Healer kann man denke ich nicht mal eintragen lassen, weil der jederzeit frei konfigurierbar ist. Auch wenn du damit beim TÜV in einer Einstellung vor fährst könntest du ja bis du zu Hause bist schon wieder eine völlig andere Einstellung haben.
Ich weiß übrigens nicht wie das beim Motorrad (speziell bei der AT ist) aber IM Auto wird der km Stand inzwischen an diversen Orten (Tacho, Motorsteuergerät, ABS Steuergerät) unabhängig voneinander mitgezählt. Wenn du nur eins davon veränderst (Tacho) kann man die Manipulation später ziemlich einfach nachweisen