Und du hast keine Ahnung, wovon du sprichst. Wenn du deine Sitzbank mit einem neuen Bezug beziehst muss das doch auch niemand abnehmen.
hatten wir alles schon mehrfach durch.
Ich hab mir damals das MCC aus Australien an meiner 2017er nachgerüstet (und benutze es immernoch regelmäßig). Die Erfahrungen habe ich umfangreich hier niedergeschrieben
Ich habe mir Anfang des Jahres ein Tempomat für meine Africa Twin gegönnt und konnte es auch inzwischen schon auf einer längeren 4 Wochen Tour testen. Vor allem die Anreise von Berlin nach Amsterdam (ca 650km an einem Tag)…
Der Abschnitt zur Freigabe nochmal hier
Ich habe das ausführlich schonmal in mehreren Beiträgen ab hier geschrieben.
Kurzzusammenfassung (nach Rücksprache mit meinem GTÜ Prüfer aber ohne Gewähr): für ein richtiges Tempomat ist keine Abnahme und keine Eintragung erforderlich. Die E Nummer die das Teil hat bezeugt nur die elektromagnetische Verträglichkeit (beeinflusst keine Herzschrittmacher usw). Es wird aber auch nichts weiter benötigt. Nachrüstung von Geschwindigkeitsregelanlagen war wohl in den 00ern mal bei PKW sehr üblich, dabei wurden dann allgemeine Grundlagen erarbeitet was so ein Tempomat alles nicht darf. Solange es das alles nicht tut ist das Abnahmefrei.
Er hat damals bei deren Technik-Hotline nachgefragt und die von mir getätigte Aussage also von deren "backoffice" (GTÜ) bestätigt bekommen. Eintragungs- und Abnahmefrei, solange in bestimmte Parameter nicht eingegriffen wird (Bremse zum Beispiel).