Beiträge von bwm

    Jein. Es gibt extra Motorrad Flickzeug, dabei geht es aber soweit ich das sehe nur um die Größe der beiliegenden Flicken.


    Das TT10 Set von TipTop ist für Motorräder gedacht. Vilkanisierflüssigkeit und aufrauer sind aber die Selben wie in den Fahrrad Sets und die Flicken werden bei TipTop auch nur nach Länge und Breite unterschieden, nicht nach dicke

    Bei den dickeren Schläuchen als Ersatz solltest du unbedingt bedenken, dass die mehr wiegen und auch entsprechend voluminös sind. So ein Motorradschlauch nimmt ja im beschränkten Gepäckplatz sowieso schon nennenswert Platz weg. Die dickeren MX Schläuche nochmal mehr.


    Meine Meinung zu den Schläuchen habe ich schon mehrfach geschrieben: ein Gegenstand, der lang und stark genug ist, um mehr als 1cm Reifen mit Profil und Karkasse zu durchstoßen, ist auch lang und stark genug, um ein paar mm zusätzlichen Gummi zu durchstoßen. Davor schützen dickere Schläuche nicht und sollen sie auch gar nicht. Die dickeren Schläuche sollen ausschließlich mehr Widerstand gegen ein abreißen des Ventils bei sich verdrehenden Reifen bieten. Das wird erst bei Luftdrücken von um 1 bar und geringer relevant. Wer so nicht fährt, kann sich das mehr an Geld, Gewicht und Ärger bei der Montage sparen.


    Warum die Reifen keine Zulassung haben soll angeblich sein, weil die in der Fahrt erheblich mehr Wärme erzeugen (durch die Walkarbeit), was wohl unter gewissen Fahrbedingungen (hohe Geschwindigkeit und hohe Umgebungstemperatur) zu so hohen Temperaturen im Reifen führen kann, dass er platzt. Das widerrum habe ich aber nur in Foren gelesen.

    Rechte hast du dahingehend keine. Selbst Rückrufe an Kfz sind außerhalb der Gewährleistungsfristen theoretisch kostenpflichtig, werden nur aus Kulanz häufig durch den Hersteller übernommen.

    Rückruf von Autos
    Welche Rechte ihr bei Rückrufaktionen habt
    www.adac.de

    Alle meine Batteriedefekte (bisher 3) waren genau so. Von heute auf morgen plötzlich nur noch 7-8V.


    Deine Ausführungen zu Lithium sind auch richtig. Kalt können Lithium Batterien nicht die volle Leistung abgeben. D.h. der Starter startet nicht mit voller Kraft. Beim rödeln wird dann durch die Stromentnahme der Akku wärmer und kann mehr Strom liefern. Alternativ wie vorgeschlagen elektrische Verbraucher 1-2 Minuten laufen lassen, bevor man startet.

    Ahoi

    Ich habe von einer uralten Bestellung (den PST II bin ich Saison 2018 gefahren) eine Mail vom Händler über einen Rückruf von Pirelli / Metzeler bekommen. Siehe Anhang.


    DE_Informationen_Endkunden_Recall 150_70R18.pdf


    In kurz: der Hinterreifen (Dimension 150/70R18 bzw ZR18) der Modelle Metzeler Tourance Next und Tourance Next 2 bzw Pirelli Scorpion Trail II bis Produktionsdatum einschließlich 40/24 wurde zurückgerufen. Man soll sich mit seinem Händler oder Werkstatt in Verbindung setzen. Es steht kein "ab" Produktionsdatum dabei, aber offenbar sehr lange. Meine Bestellung war wie gesagt im Dezember 2017.


    Es steht nicht dabei, was genau das Problem mit dem Reifen ist.

    Interessanterweise war das der Reifensatz, mit dem ich meinen bisher einzigen Sturz auf Asphalt hatte. Der hatte sich auf Tour in kürzester Zeit extrem runter gerubbelt. Allerdings hatte ich den vorderen Reifen in Verdacht

    Die Aussage ist unabhängig von meinem Tonfall dazu aber einfach falsch. Die Blumen mit dem Tonfall kann ich übrigens ungefiltert zurück geben. Muss ich allerdings nicht, da meine Blockierliste gerade mal wieder um einen Eintrag gewachsen ist.


    Bei meiner ging es damals um eine Eintragung an einer 2017er mit Seilzuggas. Vermutlich deshalb keine Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.

    Wobei der MCC Tempomat diese E Nummer wohl angeblich sogar hat. Der kostet aber halt wesentlich mehr.

    Sorry, falsch erinnert. Hinten 2 Zähne funktioniert nicht gerade so nicht, sondern gerade so noch.


    Hier nachzulesen

    LGM

    Und du hast keine Ahnung, wovon du sprichst. Wenn du deine Sitzbank mit einem neuen Bezug beziehst muss das doch auch niemand abnehmen.


    hatten wir alles schon mehrfach durch.

    Ich hab mir damals das MCC aus Australien an meiner 2017er nachgerüstet (und benutze es immernoch regelmäßig). Die Erfahrungen habe ich umfangreich hier niedergeschrieben

    bwm


    Der Abschnitt zur Freigabe nochmal hier

    Er hat damals bei deren Technik-Hotline nachgefragt und die von mir getätigte Aussage also von deren "backoffice" (GTÜ) bestätigt bekommen. Eintragungs- und Abnahmefrei, solange in bestimmte Parameter nicht eingegriffen wird (Bremse zum Beispiel).

    womit DCT nicht klar kommt, ist die Übersetzungsänderung an sich. Nach Erfahrungen hier im Forum geht wohl hinten 1 Zahn mehr oder weniger. Hinten 2 oder vorne 1 Zahn geht nicht, da das DCT dann entweder eine Fehlermeldung setzt oder sogar ganz den Dienst quittiert. Das weiß ich gerade nicht.


    Anpassung des Tachosignals geht ohne Probleme. Dabei wird nämlich wirklich nur das Signal, das zum Tacho geht modifiziert.

    Grundsätzlich gilt auch beim Kauf beim Händler gekauft wie gesehen. Es gab aber über die Jahre mehrere Urteile, die sich um verdeckte Mängel drehen. Eine aufgeschlitzte Sitzbank muss nicht extra aufgeführt werden, weil das jeder Mensch bei der Besichtigung und auf Bildern sofort sieht. Ein Ölverbrauch ist da schon etwas anderes. Da dreht sich dann eher die Frage darum, ab wie viel Ölverbrauch das ein "Mangel" ist.


    Mit der Fußraste ist das schwierig. Da sie außen dran ist, müsstest du das sehen können. Er als Händler MUSS das allerdings beim Ankauf sehen.

    Genau genommen verliert das Motorrad ohne die Fußrasten seine Zulassung, weil der 2 Personen Betrieb so nicht mehr möglich ist. Das ist also bei der Hauptuntersuchung ein "erheblicher Mangel" und da könnte man drauf hoffen, dass so etwas im Kaufvertrag stehen müsste. Rechtlich ist die Lage aber wie gesagt schwierig. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ruf da mal an. Die haben soweit ich weiß immer eine telefonische Erstberatung. Erklär den Sachverhalt dort genau (Beifahrer Fußrasten fehlen, bei Probefahrt alleine dort gewesen, nicht aufgefallen, TÜV sagt, dass das ein erheblicher Mangel ist < letzteres ist besonders wichtig, sowas weiß ein "allgemeiner" Anwalt vielleicht nicht) und lass dir dann sagen, was du für Optionen hast. Den ganzen Streit würde ich persönlich aber wirklich nur mit einer Rechtsschutzversicherung starten. Der Ausgang ist dafür zu Ungewiss und die möglichen Kosten zu hoch. Und ich würde dem Händler vorher nochmal Bescheid sagen, dass ich rechtliche Schritte gehen will, damit er Chance hat, nochmal einzulenken.


    Ansonsten rein technisch wäre meine Vorgehensweise, bei Bike parts Honda die Ersatzteilnummern raussuchen und dann damit in den eBays und webikes dieser Welt auf die Suche gehen.