Alles anzeigenWie man es auch wendet… eine Jahresinspektion bei 8000 km ist keine 12.000er Inspektion.
Und das ist genau der springende Punkt. Bei Genehmigung oder Abweisung eines Garantie-bzw Versicherungsfalls geht es nicht um technischen Sinn oder Unsinn, sondern um vertragliche Absprachen. Und die vertragliche Absprache ist, dass alle vorgeschriebenen Inspektionen durchgeführt wurden. Die vorgeschriebenen Inspektionen sind nicht "alle" 12.000km, sondern "bei 12.000" und "bei 24.000" usw km (jeweils mit einer gewissen Toleranz, die jeder Hersteller anders handhabt) durchzuführen.
Die 12.000er wurde nicht durchgeführt und damit ist Garantie jetzt zumindest schonmal nur noch per Kulanz möglich, und kein einklagbares Recht mehr.
Ähnliches Beispiel, das vielleicht geläufiger bzw verständlicher ist: zum Erhalt der Garantie ist es wichtig, dass die Inspektionen nach Herstellervorgabe durchgeführt werden. Wenn man das in einer freien Werkstatt macht, dann muss das auch genau so auf der Rechnung stehen. Es genügt nicht, dass alle Inspektionspunkte aufgelistet sind. Es muss explizit da stehen, dass die Inspektion nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde. Nur damit versichert die Werkstatt nämlich, dass sie die Herstellervorgabe überhaupt kennt.
Das ist bei den Inspektionen genauso. Es muss genau die Inspektion zu genau dem Zeitpunkt durchgeführt werden. Dynamische Anpassung der Intervalle ist nicht vorgesehen