Wow hier wurden grad munter Themen durcheinander geworfen.
Zunächst einmal:
Das "Monopol" auf Einzelabnahmen gemäß §21 wurde inzwischen gekippt. Inzwischen darf jede Prüforganisation auch Gutachter dafür ausbilden. Nur sind diese Ausbildungen noch nicht flächendeckend vorhanden. Prinzipiell können aber inzwischen alle überall Gutachten machen
https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/
Und zu den Reifen: das sind 2 unterschiedliche Themen.
Die kurze Zusammenfassung zum Speedindex:
Bei Motorrädern dürfen weiterhin M+S-Reifen mit einem Speedindex < eingetragene Höchstgeschwindigkeit gefahren werden, wenn im Cockpit ein Sticker auf diese niedrigere Geschwindigkeit hinweist.
Kurze Zusammenfassung zu den Dimensionen:
Die aufgezogenen Reifen müssen exakt den Dimensionen und Indexen im Fahrzeugschein oder der CoC (certificate of Conformity - quasi die EU Typgenehmigung) entsprechen. Alle abweichenden Reifengrößen oder - Bauarten müssen eingetragen werden.
Die AT bis einschließlich 2019 hat für vorne nur den 90/90-21 und für hinten nur den 150/70R18 eingetragen. Die 2020er hat in der CoC für hinten außerdem den 150/70B18 stehen.
Der K60 Scout ist ein 150/70B18 und muss daher bis MJ19 eingetragen werden, ab MJ20 nicht. Und der K60 Scout auf der AT ist außerdem ein M+S Reifen mit Geschwindigkeitsindex < Höchstgeschwindigkeit, daher muss beim aufziehen dann ein Sticker im Cockpit auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweisen.