Mit der Begründung Vorsatz vervielfachen sich Bußgelder schnell. Daher kommt das.
Wir hier als Laien können dir da nicht mehr viel Beitragen. Da muss als nächstes ein Anwalt ran. Es gibt ja auch solche Online Dienste, die sich Verstöße mal Oberflächlich ansehen und wenn sie sich Erfolg versprechen die Prozesskosten übernehmen. Ob die allerdings so einen Fall abdecken weiß ich nicht. Spezialisiert sind die auf Blitzer, Rote Ampel und zu dicht aufgefahren etc.
Ansonsten gab es zum Thema Bußgeldkatalog jetzt noch einmal eine Neuerung: Scheinbar gelten auch viele vorherige Varianten des Bußgeldkatalogs nicht mehr. Die letzte gültige Version ist wohl von 2007
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