Höchst eigenartig. Ich hatte tatsächlich mal einen Fall, da stand mein Auto über Nacht am Bahnhof. Da wurde die Seitenscheibe eingeschlagen, und die Lenkstange und Lenkrad verbogen, beim Versuch, das Lenkerschloss aufzubrechen. Schloss hat aber gehalten. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt war dann klar, dass die Versicherung zahlen muss, es aber (je nach Versicherungsgesellschaft) sein kann, dass die sich erstmal weigern. Er war sich seiner Sache aber so schon sehr sicher. Als I Tüpfelchen (ist mir ein paar Tage später erst aufgefallen) haben die Eindringlinge meine CDs mitgenommen, damit war der Fall dann sowieso Sonnenklar. Ich war aber damals schon bei der Allianz und die haben sich erfahrungsgemäß nicht so.
Ich würde mich da nicht mit Vandalismus abspeisen lassen. Spuren am Zündschloss, die auf ein versuchtes eindringen/aufknacken hindeuten sind mehr oder weniger eindeutig ein Diebstahlversuch und der ist über die TK abgesichert.
Aber gut, wenn dir das den Ärger nicht wert ist geht natürlich auch VK.