Aaaaalso
Es gibt da so allgemeine Richtlinien bzw Regelungen zu üblichen Umbauten an Kfz und in denen steht, dass ein Tempomat sofern es nicht in die Bremse und nicht in die Motorelektronik eingreift Eintragungs- und Abnahmefrei ist. Das Fahrzeug muss nur danach noch der StVO entsprechen. Und gemäß dieser darf ein Gas (denke ich) nicht festgeklemmt sein bzw muss bei Loslassen der Betätigung in Nullstellung zurück springen. Das heißt die ganzen Gasgriff-Klemmer sind immernoch verboten. Das richtige Tempomat ist aber zumindest bei Seilzuggas komplett ohne Genehmigungen erlaubt. Die E Nummern die da in dem Dokument stehen sind ne kleine Verarsche, die auch gerne bei LED Leuchtmitteln gemacht wird: dabei wurde nur die elektromagnetische Verträglichkeit der ganzen Komponenten geprüft.
Wie das jetzt bei Motorrädern mit E Gas ist weiß ich nicht. Da wird die Drosselklappe ja über die Motorelektronik geregelt. Wenn ich jetzt ein weiteres Gerät einbaue, das zusätzlich zur originalen Motorelektronik die Drosselklappe ansteuern kann habe ich damit meiner Meinung nach nicht in die Fahrzeug-Motorelektronik eingegriffen. Ich habe nur eine zusätzliche Betätigung eingebaut. Aber das konnte er mir jetzt auch nicht so aus dem Stegreif sagen, ob das unter den Passus Veränderungen an der Motorelektronik fällt oder eben nicht.
So oder so: der Motorcycle Cruise ist an Motorrädern mit Seilzuggas definitiv ohne irgendwelche Genehmigungen, Eintragungen oder Abnahmen erlaubt.